Fischereischein
Über dieses Formular beantragen Sie einen gebührenpflichtigen Fischereischein, um im Gebiet einer Gemeinde Fischen zu dürfen.
Folgende Fischereischeine können beantragt werden:
- Erteilung eines Fischereischeines auf 5 Jahre: Auch für Jugendliche ab dem 14. Lebensjahr mit bestandener Prüfung
 - Erteilung eines Fischereischeines auf Lebenszeit: Auch für Jugendliche ab dem 14. Lebensjahr mit bestandener Prüfung
 - Jugendfischereischein: Berechtigt nur zur Ausübung des Fischfangs in Begleitung eines volljährigen Inhabers eines Fischereischeins
 - Erteilung eines Jahresfischereischeines (3 Monate gültig): Nur für Personen ohne Wohnsitz in Deutschland ohne bestandene Fischerprüfung
 
Für die Antragstellung benötigen Sie folgende Dokumente:
- Kopie des Personalausweises (Vorder- und Rückseite) oder Reisepasses
 - Zeugnis der bestandenen Fischerprüfung
 - Nachweis über Ausbildung (optional)
 - Nachweis einer außerbayerischen Gemeinde für eine mögliche Befreiung von der Prüfungspflicht (optional)
 
Bei der Antragstellung für eine/n Minderjährige/n zusätzlich einzureichen:
- Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten
 - Fischereischein (der begleitenden volljährigen Person)
 
Folgende Dateiformate können hochgeladen werden: PDF, PNG, JPG
Folgende Gebühren werden für diesen Antrag erhoben:
Antragsgebühr:
- Fischereischein auf 5 Jahre: € 35,00
 - Fischereischein auf Lebenszeit: € 35,00
 - Jugendfischereischein: € 5,00
 - Jahresfischereischein (3 Monate gültig): € 15,00
 
Zusätzlich ist einer Fischereiabgabe zu entrichten:
- Fischereischein auf 5 Jahre: € 40,00
 - Fischereischein auf Lebenszeit: Abhängig vom Lebensalter (vgl. Tabelle hier)
 - Jugendfischereischein: € 10,00
 - Jahresfischereischein (3 Monate gültig): € 30,00
 
Weitere Hinweise:
- Für die Ausstellung des Fischereischeins wird zusätzlich ein Passfoto benötigt. Bringen Sie das Passfoto bitte bei der Abholung des Fischereischeins mit.
 - Zusätzlich zum Fischereischein benötigen Sie einen Erlaubnisschein (sog. Anglerkarte) für das jeweilige Gewässer, wenn Sie dort nicht selbst Fischereiberechtigter oder Fischereipächter sind.
 
Hinweise zur Antragstellung mit BayernID
- Daten aus der BayernID werden automatisch in den Antrag übernommen
 - Detaillierte Fortschrittsmeldungen in das Postfach der BayernID
 - Elektronische Bescheidzustellung in das Postfach der BayernID ist möglich