Gesundheitsamt; Anzeige Heilberufe (nach Art. 10 & 16 Gesundheitsdienstgesetz - GDG)

Wenn Sie einen gesetzlich geregelten nichtärztlichen Heilberuf selbständig oder freiberuflich ausüben, sind Sie verpflichtet dies dem zuständigen Gesundheitsamt anzuzeigen (incl. jede Veränderung wie Abmeldung, Umzug).