Beantragung auf Genehmigung eines „Gartenwasserzählers“
Besteht bei Ihnen aufgrund einer umfangreichen Gartenbewässerung ein erhöhter Frischwasserverbrauch der nicht in den Kanal eingeleitet wird, so können Sie diese Wassermengen durch den Einbau eines geeichten Zwischenzählers ermäßigend geltend machen.
Für die Anerkennung eines Gartenwasserzählers sind folgende Voraussetzungen zu beachten:
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Einbau eines geeichten Wasserzählers von einer Fachfirma
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Einbau des Wasserzählers auf Kosten des Grundstückseigentümers
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Der Wasserzähler ist vor Inbetriebnahme durch den Markt abzunehmen und zu verplomben.
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Nach Ablauf des Eichzeitraums ist der Zähler dem Markt vorzulegen.
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Bei weiterer Nutzung ist wieder ein neuer geeichter Zähler einzubauen und durch den Markt verplomben zu lassen.
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Das über diesen Zähler ermittelte Wasser darf nicht der öffentlichen Kanalisation zugeführt werden.
Wichtige Hinweise:
Eine Verrechnung des Wasserverbrauchs kann erst erfolgen, wenn dem Markt die entsprechenden Bestätigungen vorgelegt wurden.
Das Befüllen von Swimmingpools über den Gartenwasserzähler ist nicht zulässig. Bei Poolwasser handelt es sich rechtlich um Abwasser, unabhängig von der Art der Behandlung (Chlor, Salze, etc.) und ist deshalb im Rahmen des satzungsrechtlich angeordneten Benutzungszwangs der öffentlichen Entwässerungseinrichtung zuzuführen.
Der Wasserzählerstand muss bis zum 31.12. jeden Jahres dem Steueramt (gerne auch per E-Mail an steueramt@mal-pfa.de) schriftlich gemeldet werden.
Folgende Gebühren werden für diesen Antrag erhoben:
- Als Verwaltungsgebühr erhebt der Markt Mallersdorf-Pfaffenberg einen jährlichen pauschalen Verwaltungskostenbeitrag in Höhe von 12,00 Euro.
Hinweise zur Antragstellung mit BayernID
- Daten aus der BayernID werden automatisch in den Antrag übernommen
- Detaillierte Fortschrittsmeldungen in das Postfach der BayernID
- Elektronische Bescheidzustellung in das Postfach der BayernID ist möglich