Beantragung auf Genehmigung eines „Gartenwasserzählers“
Besteht bei Ihnen aufgrund einer umfangreichen Gartenbewässerung ein Frischwasserverbrauch, der den jährlichen Pauschalabzug von 10 Kubikmeter übersteigt, so können Sie die darüber hinausgehenden Wassermengen durch den Einbau eines geeichten Zwischenzählers ermäßigend geltend machen.
Die Genehmigung gilt für 6 Jahre und muss anschließend erneuert werden, da die Eichfrist des Zwischenzählers dann abläuft.
Für die Antragstellung benötigen Sie folgende Dokumente:
- Installationsbeleg des durchführenden Installationsbetriebes
Folgende Dateiformate können hochgeladen werden: PDF, PNG, JPG
Folgende Gebühren werden für diesen Antrag erhoben:
- Eine Gebühr für die Genehmigung wird nicht erhoben, allerdings können Kosten im Zusammenhang mit der Abnahme des Zwischenzählers anfallen, die Ihnen weiterverrechnet werden.
- Bitte beachten Sie, dass Sie den Installationsbetrieb selbst beauftragen und auch die anfallenden Kosten selbst tragen müssen. Der Zwischenzähler nach Ablauf der Eichdauer ist ebenfalls auf eigene Kosten zu erneuern. Daher empfiehlt es sich, vorab zu prüfen, ob sich diese Kosten durch die eingesparten Abwassergebühren rechnen.
Hinweise zur Antragstellung mit BayernID
- Daten aus der BayernID werden automatisch in den Antrag übernommen
- Detaillierte Fortschrittsmeldungen in das Postfach der BayernID
- Elektronische Bescheidzustellung in das Postfach der BayernID ist möglich