Anmeldung zur Eheschließung
Mit diesem Online-Antrag können Sie eine Eheschließung anmelden. Die Anmeldung zur Eheschließung kann frühestens sechs Monate vor dem geplanten Eheschließungstermin erfolgen, da die Anmeldung sechs Monate gültig ist.
Das Antragsformular ist von beiden Eheschließenden separat auszufüllen und abzusenden.
Für die Online-Antragstellung benötigen Sie folgende Dokumente:
- Kopie des Personalausweises (Vorder- und Rückseite) oder Reisepasses
- Aktuelle Abschrift aus dem Geburtenregister oder eine Geburtsurkunde (erhältlich beim Standesamt der Geburt)
- Aktuelle erweiterte Meldebescheinigung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
- ggf. Namensänderungsurkunden, Namenserklärungen etc.
Folgende zusätzliche Dokumente sind bei vorherigen Ehen (Lebenspartnerschaften) einzureichen:
- Aktuelle Abschrift aus dem Eheregister mit Vermerk über die Auflösung der letzten Ehe (erhältlich beim Standesamt der Eheschließung)
- ggf. Heiratsurkunde, Scheidungsurteil, Sterbeurkunde etc.
Folgende Dokumente sind zu gemeinsamen Kindern einzureichen:
- Geburtsurkunden gemeinsamer Kinder mit Angabe beider Elternteile (erhältlich beim Geburtsstandesamt)
Die Dokumente sollen im PDF-Format hochgeladen werden.
Gegebenenfalls können noch weitere Urkunden und Dokumente vom Standesamt Mömlingen gefordert werden.
Folgende Gebühren werden für diesen Antrag erhoben:
• In der Regel zwischen 55,- Euro und 115,- Euro, abhängig von notwendigen rechtlichen Prüfungen
• Die Zahlung kann nach einer ersten Sichtung per Überweisung oder per SEPA-Lastschriftmandat erfolgen
Weitere Hinweise:
Zur Abstimmung eines Eheschließungstermines ist es zwingend erforderlich, vorab beim Standesamt Mömlingen anzufragen. Hier können – je nach individueller Lebenssituation – noch weitere Nachweisdokumente gefordert werden oder rechtliche Verfahrensschritte besprochen werden. Insbesondere wenn ein Eheschließender…
- eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt,
- nicht im Bundesgebiet geboren wurde oder adoptiert wurde,
- vorherige Ehen/Lebenspartnerschaften im Ausland geschlossen hatte oder Ehen/Lebenspartnerschaften im Ausland geschieden wurden,
- gemeinsame Kinder im Ausland geboren wurden.
Hinweise zur Antragstellung mit BayernID
- Daten aus der BayernID werden automatisch in den Antrag übernommen
- Detaillierte Fortschrittsmeldungen in das Postfach der BayernID
- Elektronische Bescheidzustellung in das Postfach der BayernID ist möglich