Fischereischein
Über dieses Formular beantragen Sie einen gebührenpflichtigen Fischereischein, um im Gebiet einer Gemeinde Fischen zu dürfen.
Folgende Fischereischeine können beantragt werden:
- Erteilung eines Fischereischeines auf 5 Jahre: Auch für Jugendliche ab dem 14. Lebensjahr mit bestandener Prüfung
- Erteilung eines Fischereischeines auf Lebenszeit: Auch für Jugendliche ab dem 14. Lebensjahr mit bestandener Prüfung
- Jugendfischereischein: Berechtigt nur zur Ausübung des Fischfangs in Begleitung eines volljährigen Inhabers eines Fischereischeins
Für die Antragstellung benötigen Sie folgende Dokumente:
- Personalausweis oder Reisepass
- Zeugnis der bestandenen Fischerprüfung
- biometrisches Lichtbild
Bei der Antragstellung für eine/n Minderjährige/n ist zusätzlich einzureichen:
- Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten
- Fischereischein (der begleitenden volljährigen Person)
Folgende Dateiformate können hochgeladen werden: PDF, PNG, JPG
Folgende Gebühren werden für diesen Antrag erhoben:
Antragsgebühr:
- Fischereischein auf 5 Jahre: € 35,00
- Fischereischein auf Lebenszeit: € 35,00
- Jugendfischereischein: € 5,00
Zusätzlich ist eine Fischereiabgabe zu entrichten:
- Fischereischein auf 5 Jahre: € 40,00
- Fischereischein auf Lebenszeit: Abhängig vom Lebensalter
14 – 22 Jahre: 300 €
23 – 27 Jahre: 288 €
28 – 32 Jahre: 256 €
33 – 37 Jahre: 224 €
38 – 42 Jahre: 192 €
43 – 47 Jahre: 160 €
48 – 52 Jahre: 128 €
53 – 57 Jahre: 96 €
58 – 62 Jahre: 64 €
63 – Jahre: 32 € - Jugendfischereischein: € 10,00 ohne Prüfung (zwischen 10 und 18 Jahren dürfen Jugendliche ohne Prüfung einen Jugendfischereischein beantragen, dann muss aber ein verantwortlicher volljähriger Fischereischeininhaber beim Fischen dabei sein.)
- Jugendfischereischein: € 20,00 mit Prüfung (die Prüfung darf ab dem Alter von 12 Jahren abgelegt werden, der unbegrenzt gültige Fischereischein wird ab vollendetem 14. Lebensjahr ausgestellt.)
Weitere Hinweise:
- Für die Ausstellung des Fischereischeins wird ein Passfoto benötigt. Bringen Sie das Passfoto bitte bei der Abholung des Fischereischeins mit.
- Zusätzlich bei der Abholung mitzubringen ist das Original des Personalausweises oder des Reisepasses
- Zusätzlich zum Fischereischein benötigen Sie einen Erlaubnisschein (sog. Anglerkarte) für das jeweilige Gewässer, wenn Sie dort nicht selbst Fischereiberechtigter oder Fischereipächter sind.
- Bei Minderjährigen darf der Fischereischein nur von einem Erziehungsberechtigtem abgeholt werden
Hinweise zur Antragstellung mit BayernID
- Daten aus der BayernID werden automatisch in den Antrag übernommen
- Detaillierte Fortschrittsmeldungen in das Postfach der BayernID
- Elektronische Bescheidzustellung in das Postfach der BayernID ist möglich