Fischereischein

Über dieses Formular beantragen Sie einen gebührenpflichtigen Fischereischein, um im Gebiet einer Gemeinde Fischen zu dürfen.

Folgende Fischereischeine können beantragt werden:

  • Erteilung eines Fischereischeines auf 5 Jahre: Auch für Jugendliche ab dem 14. Lebensjahr mit bestandener Prüfung
  • Erteilung eines Fischereischeines auf Lebenszeit: Auch für Jugendliche ab dem 14. Lebensjahr mit bestandener Prüfung
  • Jugendfischereischein: Berechtigt nur zur Ausübung des Fischfangs in Begleitung eines volljährigen Inhabers eines Fischereischeins

Für die Antragstellung benötigen Sie folgende Dokumente:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Zeugnis der bestandenen Fischerprüfung
  • biometrisches Lichtbild

Bei der Antragstellung für eine/n Minderjährige/n ist zusätzlich einzureichen:

  • Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten
  • Fischereischein (der begleitenden volljährigen Person)

Folgende Dateiformate können hochgeladen werden: PDF, PNG, JPG

Folgende Gebühren werden für diesen Antrag erhoben:

Antragsgebühr:

  • Fischereischein auf 5 Jahre: € 35,00
  • Fischereischein auf Lebenszeit: € 35,00
  • Jugendfischereischein: € 5,00

Zusätzlich ist eine Fischereiabgabe zu entrichten:

  • Fischereischein auf 5 Jahre: € 40,00
  • Fischereischein auf Lebenszeit: Abhängig vom Lebensalter
    14 – 22 Jahre: 300 €
    23 – 27 Jahre: 288 €
    28 – 32 Jahre: 256 €
    33 – 37 Jahre: 224 €
    38 – 42 Jahre: 192 €
    43 – 47 Jahre: 160 €
    48 – 52 Jahre: 128 €
    53 – 57 Jahre:   96 €
    58 – 62 Jahre:   64 €
    63 –  Jahre:       32 €
  • Jugendfischereischein: € 10,00 ohne Prüfung (zwischen 10 und 18 Jahren dürfen Jugendliche ohne Prüfung einen Jugendfischereischein beantragen, dann muss aber ein verantwortlicher volljähriger Fischerei­scheininhaber beim Fischen dabei sein.)
  • Jugendfischereischein: € 20,00 mit Prüfung (die Prüfung darf ab dem Alter von 12 Jahren abgelegt werden, der unbegrenzt gültige Fischerei­schein wird ab vollendetem 14. Lebensjahr ausgestellt.)

Weitere Hinweise:

  • Für die Ausstellung des Fischereischeins wird ein Passfoto benötigt. Bringen Sie das Passfoto bitte bei der Abholung des Fischereischeins mit.
  • Zusätzlich bei der Abholung mitzubringen ist das Original des Personalausweises oder des Reisepasses
  • Zusätzlich zum Fischereischein benötigen Sie einen Erlaubnisschein (sog. Anglerkarte) für das jeweilige Gewässer, wenn Sie dort nicht selbst Fischereiberechtigter oder Fischereipächter sind.
  • Bei Minderjährigen darf der Fischereischein nur von einem Erziehungsberechtigtem abgeholt werden

Login mit BayernID

Nach Anmeldung mit Ihrem persönlichen digitalen Bürgerkonto – der BayernID – wird der Antrag mit den von Ihnen im Bürgerkonto hinterlegten Daten automatisch befüllt. Nachdem Sie auf „Mit BayernID anmelden“ geklickt haben, können Sie sich auch zunächst registrieren.

Hinweise zur Antragstellung mit BayernID
  • Daten aus der BayernID werden automatisch in den Antrag übernommen
  • Detaillierte Fortschrittsmeldungen in das Postfach der BayernID
  • Elektronische Bescheidzustellung in das Postfach der BayernID ist möglich