Gaststättenrechtliche Gestattung; Beantragung (§ 12 Abs. 1 GastG)

Über dieses Formular beantragen Sie die Gestattung eines vorübergehenden Gaststättenbetriebes nach § 12 Abs. 1 Gaststättengesetz (GastG).

Eine mit Gewinnerzielung erfolgende Bewirtung, bei der alkoholische Getränke verabreicht werden, ist erlaubnispflichtig nach § 2 Abs. 1 GastG. Werden nur alkoholfreie Getränke und/oder zubereitete Speisen verabreicht, ist der Betrieb erlaubnisfrei.

Falls Sie ein erlaubnispflichtiges Gaststättengewerbe aufgrund eines besonderen Anlasses (z.B. Veranstaltungen wie Vereinsfeste) nur vorübergehend betreiben wollen, kann der Betrieb von der zuständigen Gemeinde nach § 12 GastG unter erleichterten Voraussetzungen gestattetnwerden (vorübergehende Gaststättenerlaubnis).

Voraussetzung ist die Zuverlässigkeit des Gewerbetreibenden. Die Zuverläsigkeit ist anhand eines Führungszeunisses und einer Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (Antragsart: zur Vorlage bei einer  Behörde) zu überprüfen. Achtung: Die entsprechenden Unterlagen sind rechtzeitig vor dem jeweiligen Veranstaltungsbeginn, bei der Wohnsitzgemeinde einzuholen.

Folgende Gebühren werden für diesen Antrag erhoben:

  • 25,00 € / Tag

Beschreibung der Leistung im BayernPortal

Login mit BayernID

Nach Anmeldung mit Ihrem persönlichen digitalen Bürgerkonto – der BayernID – wird der Antrag mit den von Ihnen im Bürgerkonto hinterlegten Daten automatisch befüllt. Nachdem Sie auf „Mit BayernID anmelden“ geklickt haben, können Sie sich auch zunächst registrieren.

Hinweise zur Antragstellung mit BayernID
  • Daten aus der BayernID werden automatisch in den Antrag übernommen
  • Detaillierte Fortschrittsmeldungen in das Postfach der BayernID
  • Elektronische Bescheidzustellung in das Postfach der BayernID ist möglich

Ohne Login fortfahren

Falls Sie kein Nutzerkonto besitzen, können Sie den Antrag ohne Anmeldung ausfüllen und abschicken.

Hinweise zur Antragstellung ohne Anmeldung
  • Daten des Antragstellers müssen manuell eingetragen werden
  • Nur generelle Fortschrittsmeldungen an die angegebene E-Mail-Adresse
  • Elektronische Bescheidzustellung ist nicht möglich