Antrag auf Befreiung vom Anschluss- und Benutzungszwang nach §6 Wasserabgabesatzung

Grundstücke, die durch Leitungen einer öffentlichen Wasserversorgungseinrichtung erschlossen wurden, müssen in der Regel gemäß kommunaler Wasserabgabesatzung auch an diese Wasserversorgungseinrichtung angeschlossen werden und sie verwenden. Dies wird als Anschluss- und Benutzungszwang bezeichnet.

Die Intention des Anschluss- und Benutzungszwanges ist die Gewährleistung einer ordnungsgemäßen Versorgung der Bevölkerung mit Trinkwasser.

Wenn der Anschluss nach §6 Wasserabgabesatzung (WAS) nicht zumutbar ist - beispielsweise bei einem Grundstück, das weit entfernt von öffentlichen Trinkwasserleitungen liegt - kann ein Antrag auf Befreiung vom Anschluss- und Benutzungszwang gestellt werden.

Für die Antragstellung benötigen Sie folgende Dokumente:

  • bemaßter Lageplan
  • bei Brunnen wasserrechtliche Erlaubnis des Landratsamtes Fürth
  • bei Regenwassernutzung Bestätigung eines in Oberasbach zugelassenen Installateurs.

Bei Antragstellung als Mieter*in/Pächter*in:

  • Einverständniserklärung Grundstückseigentümer*innen

Folgende Dateiformate können hochgeladen werden: PDF, PNG, JPG.

Folgende Gebühren werden für diesen Antrag erhoben:

  • Die Höhe der Gebühren richtet sich nach der kommunalen Gebührensatzung.

Weitere Hinweise:

  • Bitte beachten Sie die Vorgaben der kommunalen Wasserabgabesatzung (§6 WAS).
  • Die Genehmigung/Abnahme einer Regenwassernutzungsanlage oder eines Brunnens ist separat zu beantragen.
  • Die Trennung der Rohrleitungen von Trinkwasser und Brauchwasser ist sicherzustellen. Weiterhin sind die getrennten Rohrleitungen der Wassersysteme durch farbliche Markierung und/oder Beschriftung kenntlich zu machen.

Login mit BayernID

Nach Anmeldung mit Ihrem persönlichen digitalen Bürgerkonto – der BayernID – wird der Antrag mit den von Ihnen im Bürgerkonto hinterlegten Daten automatisch befüllt. Nachdem Sie auf „Mit BayernID anmelden“ geklickt haben, können Sie sich auch zunächst registrieren.

Hinweise zur Antragstellung mit BayernID
  • Daten aus der BayernID werden automatisch in den Antrag übernommen
  • Detaillierte Fortschrittsmeldungen in das Postfach der BayernID
  • Elektronische Bescheidzustellung in das Postfach der BayernID ist möglich