Parkplatzabsperrung
Mit diesem Online-Antrag kann ein vorübergehendes Haltverbot beantragen werden – z.B. in Falle eines Umzugs, einer Baustellenbelieferung oder für Film- und Fernsehaufnahmen.
Für die Antragstellung benötigen Sie folgende Dokumente:
- bemaßte Lageskizze zur besseren Verdeutlichung der geplanten Sperrung (optional)
Folgende Dateiformate können hochgeladen werden: PDF, PNG, JPG.
Folgende Gebühren werden für diesen Antrag erhoben:
Die Gebühren für die vorübergehende Sperrung entnehmen Sie bitte der Sondernutzungsgebührensatzung (Sondernutzung öffentliche Verkehrsflächen - Gebührensatzung) - Link
Weitere Hinweise:
Der Antragsteller ist selbst für Beschaffung, Aufstellung, Unterhalt und Wiederentfernen der Haltverbotszeichen zuständig.
Bei Baustellenbelieferung: Bitte Nummer der Jahresgenehmigung für Baustellenbelieferungen angeben (falls vorhanden).
Kontakt:
Stadt Obernburg a.Main
Viktoria Specht
Römerstraße 62-64
63785 Obernburg
Internet: http://www.obernburg.de
Telefon: 06022 6191 27
Telefax: 06022 6191 59
E-Mail: ordnungsamt@obernburg.de
Hinweise zur Antragstellung mit BayernID
- Daten aus der BayernID werden automatisch in den Antrag übernommen
- Detaillierte Fortschrittsmeldungen in das Postfach der BayernID
- Elektronische Bescheidzustellung in das Postfach der BayernID ist möglich