Anschluss an die gemeindliche Wasserversorgungseinrichtung
Über dieses Formular beantragen Sie einen Anschluss an die gemeindliche Wasserversorgungseinrichtung bzw. Änderung des Wasseranschlusses
Wir verweisen auf die Vorgaben der derzeit geltenden Satzung für die öffentliche Wasserversorgungseinrichtung (WAS) und Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung (BGS/WAS) der Gemeinde Oberhaid
Folgende Unterlagen sind für die Bearbeitung nötig:
1 Lageplan M 1: 1000 mit dem gewünschten Verlauf der Wasserleitung im Grundstück
Spartenpläne mit dem Verlauf anderer Sparten im Grundstück wie Kanal, Gas, Strom, usw.
1 Kellergrundrissplan oder Erdgeschossplan mit Einzeichnung des Installationsraumes für den späteren Einbau der Wasserzähler-Garnitur
Wasserbedarfsermittlung nur bei einem Wasserbedarf von mehr als ein Einfamilienhaus benötigt ( 2,5 m³/h )
Löschwasserbedarf nur für Gewerbebetrieben oder bei Sonderauflagen des Landratsamtes notwendig
Pflichten des Antragstellers
- die nach der Beitrags- und Gebührensatzung der Gemeinde Oberhaid zu berechnenden Beiträge, insbesondere auch die Kosten für die Wiederherstellung des öffentlichen Verkehrsraumes zu übernehmen
- der Gemeinde die entsprechenden Mehrkosten gegenüber dem sonst üblichen Wasserzähler zu ersetzen, wenn über die Hausanschlussleitung
Feuerlöscheinrichtungen ( z.B. Wandhydranten u. dergl. ) angeschlossen werden und aufgrund der erforderlichen höheren Wasserdurchflussmengen am
Wasserzähler der Einbau eines größeren Zählers notwendig wird. - den Herstellungsbeitrag nach der Beitrags - und Gebührensatzung der Gemeinde zu entrichten.
- die Anschlussleitung einschließlich der Wasserzähleranlage gegen Frosteinwirkung sowie Oberflächen-, Schmutz- und Grundwasser zu schützen und bei evtl. Schäden bzw. Abhandenkommen die anfallenden Reparaturkosten gem. den Bestimmungen der Wasserabgabesatzung zu tragen.
- Änderungen am Wasserzähler nicht vorzunehmen und nicht zu dulden, diese dürfen nur durch Beauftrage der Gemeinde Oberhaid vorgenommen werden
Hinweise
- Die bauliche Ausführung der Hausanschlussleitung (Wasserleitung von der Wasserversorgungsanlage bis einschließlich Wasserbügel sowie Einbau des Wasserzählers) wird von der Gemeinde Oberhaid (Wasserwart) auf Kosten des Abnehmers vorgenommen. Der Wasseranschluss gilt nur für das eigene Grundstück, eine Wasserabgabe an Dritte ist nicht gestattet.
- Der Ausführungszeitpunkt ist mit dem Bauamt der Gemeinde Oberhaid rechtzeitig zu vereinbaren.
Herr Heyse, Tel.Nr. 09503/9223-41, Frau Vetter, Tel.Nr. 09503/9223-19 - Die Inbetriebsetzung der Verbraucheranlage (Wasserzählereinbau) erfolgt nach separater Antragstellung.
- Um Frostschäden in der Hausanschlussleitung zu vermeiden ist ein Verlegeabstand von Kellerlichtschächten von min 1m vorgeschrieben, sowie eine Verlegetiefe von 1,5 m einzuhalten. Dies ist bei der Spartenplanung zu berücksichtigen. Der installierte Wasserzähler muss vor Beschädigung, insbesondere vor Oberflächen-, Schmutz- und Grundwasser sowie vor Frost geschützt werden.
- Nur unter der Voraussetzung, dass die Hausanschlussleitung in der gesamten Länge höher als der Schmutzwasserkanal verlegt werden kann und eine Deckung von 1,5 m gewährleistet wird, kann der Abstand zwischen den Sparten von 1m auf 0,3 m verkürzt werden. Ansonsten beträgt der Mindestabstand zwischen den Sparten Kanal - und Wasserleitung min. 1 m ( gemäß DIN 1988 ).
- Die bauliche Ausführung der Verbraucheranlage (Hausinstallation) darf nur von einem Installationsunternehmen vorgenommen werden, welches in einem Installationsverzeichnis eingetragen ist.
- Es wird empfohlen, für die Verbraucheranlagen (Hausinstallation) keine feuerverzinkten Eisenwerkstoffe zu verwenden.
- Beauftragte der Gemeinde Oberhaid sind berechtigt, den Stand des Wasserzählers abzulesen.
Mehrere Trinkwasser-Hausanschlüsse
Sollte es sich bei dem zu installierenden Wasseranschluss um einen weiteren (zweiten) Hausanschluss handeln, ist neben dieser Antragstellung eine separate Vereinbarung mit der Gemeinde Oberhaid über die Errichtung des Anschlusses zu treffen. Hierzu wenden Sie sich bitte an den zuständigen Mitarbeiter, Herr Klarmann (Tel.: 09503 / 9223 - 51, E-Mail: klarmann@oberhaid.de)
Hinweise zur Antragstellung mit BayernID
- Daten aus der BayernID werden automatisch in den Antrag übernommen
- Detaillierte Fortschrittsmeldungen in das Postfach der BayernID
- Elektronische Bescheidzustellung in das Postfach der BayernID ist möglich
Hinweise zur Antragstellung ohne Anmeldung
- Daten des Antragstellers müssen manuell eingetragen werden
- Nur generelle Fortschrittsmeldungen an die angegebene E-Mail-Adresse
- Elektronische Bescheidzustellung ist nicht möglich