Beantragung auf Genehmigung eines „Gartenwasserzählers“

Besteht bei Ihnen aufgrund einer umfangreichen Gartenbewässerung ein Frischwasserverbrauch, können Sie diese Wassermengen durch den Einbau eines geeichten Zwischenzählers ermäßigend geltend machen.

Der Einbau eines Gartenwasserzählers rechnet sich ab einem Jahresverbrauch von 15 m³ Trinkwasser.
(angenommene Nutzungsdauer von 50 Jahren, Kosten für Leitungsinstallation nicht berücksichtigt)

Wichtige Hinweise:

  • Das Setzen des Gartenwasserzählers erfolgt erst nach schriftlicher Antragstellung, Antragsbewilligung und Zahlungseingang der oben genannten Gebühren gegen Vorauskasse auf ein Konto der Stadt Obernburg a. Main, sowie der Abnahme der Installation durch den Wassermeister.-
  • Mit der Beantragung versichert der Antragsteller, dass das über den Gartenwasserzähler verbrauchte Wasser, ausschließlich und ausnahmslos zur Gartenbewässerung verwendet wird. Jede andere
    Verwendung des Wassers z.B. Schwimmbad, Autowäsche, usw. eine Ordnungswidrigkeit darstellt, die mit einer Geldbuße bis zu 5.000,00 Euro geahndet wird.
  • Die Stadt Obernburg a.Main behält sich die jederzeitige Kontrolle der Installation und die Plausibilitätskontrolle des Wasserverbrauchs vor.

Für die Antragstellung benötigen Sie folgende Dokumente:

  • Installationsbeleg des durchführenden Installationsbetriebes

Folgende Dateiformate können hochgeladen werden: PDF, PNG, JPG

Folgende Gebühren werden für diesen Antrag erhoben:

  • Die Grundgebühr für den Gartenwasserzähler (Qn 2,5) beträgt derzeit 24,00 Euro pro Jahr zzgl. gesetzlicher MwSt. nach BGS-WAS.
  • Die einmalige Bearbeitungsgebühr beträgt 150,00 Euro zzgl. 7% MwSt. somit insgesamt 160,50 Euro. In dieser Gebühr sind die Verwaltungskosten, sowie das Setzen des Wasserzählers inkl. eine An- und
    Abfahrt enthalten.
  • Bei Ablehnung des Antrages durch die Stadt oder Rücknahme des Antrags durch den Antragsteller während bzw. nach Bearbeitung durch die Stadt, beträgt die Bearbeitungsgebühr 100,- Euro zzgl. 7% MwSt.

Allgemeine Hinweise zur Installation von Gartenwasserzähleranlagen zum Zweck der Befreiung von den Kanaleinleitungsgebühren

Die geplante Errichtung einer Gartenwasserzählanlage gemäß den nachfolgend aufgeführten Anforderungen ist vor der Ausführung durch den schriftlichen Antrag auf die „Bereitstellung eines Gartenwasserzählers und Befreiung von den Kanalgebühren“ beim Bauamt der Stadt Obernburg a.Main zu stellen.

Die Installation ist fachgerecht auszuführen. Die einschlägigen Vorschriften, insbesondere die DIN 1988 bzw. EN 1717, sind zu beachten. Die Gartenwasserzähleranlage darf in Fließrichtung nur nach der Hauptwasserzähleranlage installiert werden und ist somit Teil der Hausinstallation.

Der Gartenwasserzähler ist deutlich erkennbar mit einem Hinweisschild dauerhaft zu kennzeichnen.

Vor der Installation hat eine Abstimmung vor Ort zu erfolgen und vor der Inbetriebnahme ist die Gartenwasserzähleranlage jeweils von der Wasserversorgung der Stadt Obernburg a.Main abnehmen zu lassen. Der Gartenwasserzähler (waagrecht, Q3:4m3/h) wird von den Stadt Obernburg a.Main eingebaut.

Das nach dem zusätzlich eingebauten Wasserzähler entnommene Wasser darf ausschließlich zur Gartenbewässerung verwendet werden. Die Einleitung des entnommenen Wassers in die Kanalisation ist nicht zulässig.

Der Wasserzähler wird nach den gesetzlichen Bestimmungen regelmäßig von der Wasserversorgung der Stadt Obernburg a.Main oder einem beauftragtem Dritten, gegen einen beglaubigten Wasserzähler ausge-
wechselt.

Technische Anschlussbedingungen für die Installation von Gartenwasserzähleranlagen:

Zusammenfassung Ablauf:
1. Antragstellung beim Bauamt der Stadt Obernburg a.Main
2. Bewilligungsvorgang
    a. Abstimmungstermin vor Ort mit Wasserwart
    b. Prüfung auf Möglichkeit der Bewilligung
    c. Bewilligung durch das Bauamt der Stadt Obernburg a. Main mit Rechnungsstellung
3. Errichtung Gartenwasserzähleranlage durch den Antragsteller
    a. Fertigstellungsmeldung beim Bauamt der Stadt Obernburg a.Main
    b. Zahlungseingang
4. Technische Abnahme
    a. Prüfung gemäß Anforderungen
    b. Einbau Gartenwasserzähler
5. Turnuswechsel des Gartenwasserzählers (z. Zt. alle 6 Jahre)
    a. Prüfung der Gartenwasserinstallation

Auszug aus DIN 1988-200:
Wasserzähler sind Bestandteil der Wasserzähleranlage. Diese besteht - in Fließrichtung gesehen aus:
1. Absperrarmatur (ggf. Hauptabsperreinrichtung) ohne Entleermöglichkeit
2. Wasserzählerbügel
3. längenveränderliches Ein- und Ausbaustück auf der Ausgangsseite
4. Absperrarmatur mit Entleerungsventil
5. geeignete Sicherheitsreinrichtung gemäß DIN EN 1717, mindestens jedoch Rückflussverhinderer mit Prüfventil der Familie E, Typ A, gemäß DIN EN 1717 (kann ggf. in Armatur 4. integriert sein)

Wasserzähleranlagen sind so auszuführen, dass bei Wasserzählerwechsel austretendes Wasser aufgefangen oder abgeleitet werden kann. Die Wasserzähleranlage ist dauerhaft zugänglich und frostsicher zu halten. Umgehungsleitungen sind nicht zulässig.

Durch fach- und bedarfsgerechte Planung, bestimmungsgemäßem Betrieb und regelmäßiger Instandhaltung der Trinkwasserinstallationen helfen Sie mit, Ihre Trinkwasserqualität sicher zu erhalten.

Alle zur Trinkwasserbeschaffenheit gefährdenden Apparate und Einrichtungen, sind mittels entsprechender geeigneter Sicherungseinrichtungen (z.B.: Systemtrenner BA) bzw. Sicherungsarmaturen  anzuschließen, um ein Rückfließen, Rücksaugen oder Rückdrücken von verunreinigtem Wasser in die Trinkwasserinstallation bzw. das Trinkwassernetz zu verhindern. Möglich wird eine  Trinkwasserbeeinträchtigung z.B. durch den nicht ordnungsgemäßen Anschluss eines Hochdruckreinigers mit chemischen Reinigungsmitteln.

Um Schäden zu vermeiden bzw. rechtzeitig zu erkennen, sind die Trinkwasserinstallationen und die dort eingebauten und angeschlossenen Apparate sachgemäß instand zu halten (DIN EN 806-5:2012-04).

Auszug aus DIN EN 806-5 Anhang A Häufigkeit für die Inspektion und Wartung von Bauteilen für Trinkwasser-Installationen:

Hinweis zur Beachtung:
Der Abzug/Entfall der Abwassergebühren für verbrauchtes Gartenwasser kann nur dann vorgenommen werden, wenn sie höher als 12 m3 pro Jahr sind (Mindestmenge für Trinkwasserhygiene). Ist der jährliche Gartenwasserverbrauch niedriger, so hat die Stadt Obernburg a.Main das Recht, den Rückbau der Gartenwasserzählanlage auf Kosten des Eigentümers anzuordnen. Das Gleiche gilt für nachträglich  vorgenommene Änderungen an der Gartenwasserinstallation, welche nicht den Anforderungen dieses Merkblattes entsprechen.

Durch die unregelmäßige Abnahme von Gartenwasser, mit zeitlichen Abständen größer mehrere Tage, entsteht in der Leitung Stagnationswasser. Dadurch eintretende hygienische Defizite bis hin zur Keimbildung führen zur Nichteignung als Trinkwasser. Hier bedarf es regelmäßigem Spülen.

Lagern Sie bitte Ihre Schläuche immer vollständig entleert, trocken und kühl, um eine Biofilmbildung zu vermeiden.

Lassen Sie diese Entnahmearmatur und die dazugehörige Leitung immer frostsicher ausführen.


 Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an unseren Wassermeister Timo Bernard.

Kontakt

Allgemeine Informationen und Rückfragen:
Stadt Obernburg a.Main
Bauamt - Slawjana Schadt
An der Wehrinsel 4
63785 Obernburg
Telefon: 06022 6191 41
Telefax: 06022 6191 59
E-Mail: bauamt@obernburg.de
www.obernburg.de

Stadt Obernburg a.Main
Bauamt - Florian Frenzl
An der Wehrinsel 4
63785 Obernburg
Telefon: 06022 6191 42
Telefax: 06022 6191 59
E-Mail: bauamt@obernburg.de
www.obernburg.de

Wasserwerk Stadt Obernburg
Wassermeister - Timo Bernard
Am Pilgerspfad 1
63785 Obernburg
Telefon: 06022 12 18
E-Mail: info@wasserversorgung-obernburg.de
www.obernburg.de



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