Wahlhelfer - Meldung als freiwilliger Wahlhelfer

Kommunalwahl am 08.03.2026

Über dieses Formular erklären Sie Ihre Bereitschaft für die Wahl als Wahlhelfer tätig zu sein.

Zur Durchführung von Wahlen sind Wahlhelferinnen und Wahlhelfer unerlässlich. Sie bilden das Fundament der Selbstorganisation der Wahl durch das Volk und sind daher die wichtigsten Träger des Wahlverfahrens.
Die Wahlvorstände und damit die Wahlhelferinnen und Wahlhelfer werden vor jeder Wahl von den Gemeindebehörden berufen. Sie sollen möglichst aus den Wahlberechtigten der Gemeinde, nach Möglichkeit aus den Wahlberechtigten des Wahlbezirks berufen werden.
Wahlhelfer müssen grundsätzlich für die jeweilige Wahl wahlberechtigt sein.

Wahlberechtigt ist, wer folgende Voraussetzungen erfüllt:
• Mindestalter am Wahltag: 18 Jahre
• Deutscher im Sinne des Grundgesetzes (Art. 116 GG)

Für ihr Engagement erhalten Wahlhelfende eine Aufwandsentschädigung. Die Höhe wird noch bekannt gegeben.
Bei Interesse wenden Sie sich daher bitte unmittelbar an die Stadt Obernburg oder registrieren Sie sich über dieses Formular.

Kontakt:
Stadt Obernburg a.Main
Römerstraße 62-64
63785 Obernburg
Internet: http://www.obernburg.de
Telefon: 06022 6191-63
E-Mail: wahlen@obernburg.de