Zuteilung Hausnummer

Über dieses Formular beantragen Sie die Zuteilung einer Hausnummer.

Durch die Vergabe einer Hausnummer wird gemäß Baugesetzbuch (BauGB) die ordnungsgemäße Erschließung eines Grundstückes gesichert. Antragsberechtigter ist der Grundstückseigentümer, da er die Kennzeichnungspflicht des Grundstückes hat. Ein Antrag von Mietern, Pächtern oder dergleichen ist nicht zulässig.

Die Erteilung einer Hausnummer wird durch die Bauverwaltung ausschließlich auf schriftlichen Antrag erteilt. Für die Beantragung einer Hausnummer werden ein Lageplan mit eingezeichnetem Gebäude und Grundstückszufahrt benötigt, sofern diese nicht schon im Zusammenhang mit einem Baugenehmigungsverfahren vorliegen.

Die Vergabe (auch bei Wiedererteilung) erfolgt erst nach Erteilung einer Baugenehmigung, der Antrag auf Zuteilung kann mit dem Bauantrag gestellt werden.

Wird der Antrag unabhängig von einem laufenden oder abgeschlossenen Baubegehren gestellt, ist mit dem Antrag ein Lageplan, eine Baugenehmigung oder ggf. ein Grundbuchauszug beizufügen. Dies gilt ebenfalls bei Grundstücksteilungen oder der Aufteilung von Gewerbeflächen.

Für die Antragstellung benötigen Sie folgende Dokumente:

  • Lageplan mit eingezeichnetem Gebäude und Grundstückszufahrt (sofern diese nicht schon im Zusammenhang mit einem Baugenehmigungsverfahren vorliegen).
  • Wird der Antrag unabhängig von einem laufenden oder abgeschlossenen Baubegehren gestellt, ist mit dem Antrag ein Lageplan, eine Baugenehmigung oder ggf. ein Grundbuchauszug beizufügen - dies gilt ebenfalls bei Grundstücksteilungen oder der Aufteilung von Gewerbeflächen.

Folgende Gebühren werden für diesen Antrag erhoben:

  • Für die Zuteilung werden keine Gebühren erhoben.

Kontakt

Stadt Obernburg a.Main
Bauamt - Slawjana Schadt
An der Wehrinsel 4
63785 Obernburg
Telefon: 06022 6191 41
Telefax: 06022 6191 59
E-Mail: slawjana.schadt@obernburg.de
www.obernburg.de

Login mit BayernID

Nach Anmeldung mit Ihrem persönlichen digitalen Bürgerkonto – der BayernID – wird der Antrag mit den von Ihnen im Bürgerkonto hinterlegten Daten automatisch befüllt. Nachdem Sie auf „Mit BayernID anmelden“ geklickt haben, können Sie sich auch zunächst registrieren.

Hinweise zur Antragstellung mit BayernID
  • Daten aus der BayernID werden automatisch in den Antrag übernommen
  • Detaillierte Fortschrittsmeldungen in das Postfach der BayernID
  • Elektronische Bescheidzustellung in das Postfach der BayernID ist möglich