Bürgerantrag / Einwohnerantrag
Für Angelegenheiten aus dem Wirkungskreis der Gemeinde, für die der Gemeinderat zuständig ist, können Bürger einen Einwohnerantrag stellen. Damit können bürgernahe Anliegen, welche die Gemeinde betreffen, direkt beim zuständigen Gremium adressiert werden. Jeder Wahlberechtigte darf grundsätzlich einen Einwohnerantrag stellen und/oder unterstützen. Es ist nicht zulässig, einen Einwohnerantrag/Bürgerantrag zu stellen, wenn derselbe Antragsgegenstand innerhalb der letzten zwölf Monate bereits beim Gemeinderat eingegangen ist bzw. bearbeitet wurde.
Ansprechpartner in der Gemeindeverwaltung
- Geschäftsleitung Telefon: 09401/9601-0 Mail: poststelle@obertraubling.de
Hinweise zur Antragstellung mit BayernID
- Daten aus der BayernID werden automatisch in den Antrag übernommen
- Detaillierte Fortschrittsmeldungen in das Postfach der BayernID
- Elektronische Bescheidzustellung in das Postfach der BayernID ist möglich