Gestattung eines vorübergehenden Gaststättenbetriebes (§ 12 Abs. 1 GastG)
Über dieses Formular beantragen Sie die Gestattung eines vorübergehenden Gaststättenbetriebes nach § 12 Abs. 1 Gaststättengesetz (GastG).
Folgende Gebühren werden für diesen Antrag erhoben:
- Die Mindestgebühr beträgt € 30,00.
 - Die Gebührenerhebung erfolgt mittels Kostenrechnung und wird mit dem Genehmigungsbescheid zugestellt.
 
Weitere Hinweise
Weitere Hinweise und Informationen für den Betrieb eines vorübergehenden Gaststättenbetriebes nach § 12 Abs. 1 Gaststättengesetz (GastG) halten Sie vom Gewerbeamt.
Hinweise zur Antragstellung mit BayernID
- Daten aus der BayernID werden automatisch in den Antrag übernommen
 - Detaillierte Fortschrittsmeldungen in das Postfach der BayernID
 - Elektronische Bescheidzustellung in das Postfach der BayernID ist möglich