Gartenwasserzählers - Beantragung und Genehmigung
Besteht bei Ihnen aufgrund einer umfangreichen Gartenbewässerung ein Frischwasserverbrauch, bei dem Sie der Ansicht sind, dass kein Ansatz bei der Schmutzwassergebühr erfolgen soll, so können Sie die Wassermengen durch den Einbau eines geeichten Zwischenzählers ermäßigend geltend machen.
Für die Antragstellung benötigen Sie folgende Dokumente:
- Installationsbeleg des durchführenden Installationsbetriebes
Folgende Dateiformate können hochgeladen werden: PDF, PNG, JPG
Folgende Gebühren werden für diesen Antrag erhoben:
- aktuell keine
Kosten:
Der Zählereinbau muss von einem Fachbetrieb auf eigene Kosten durchgeführt werden.
Achtung:
Bei der Entscheidung über den Einbau eines Gartenwasserzählers müssen sie beachten, dass der Ersparnis bei den Kanalbenutzungsgebühren (zur Zeit 4,38 €/m³) und die einmaligen Einbaukosten des Zählers gegenüber zu stellen sind.
Wassermengen die über den Gartenwasserzähler entnommen werden, können gem. §10 Abs. 3 Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung, erst ab einer Entnahme von jährlich 12 m³ von den Abwassergebühren befreit werden.
Hinweise zur Antragstellung mit BayernID
- Daten aus der BayernID werden automatisch in den Antrag übernommen
- Detaillierte Fortschrittsmeldungen in das Postfach der BayernID
- Elektronische Bescheidzustellung in das Postfach der BayernID ist möglich
Hinweise zur Antragstellung ohne Anmeldung
- Daten des Antragstellers müssen manuell eingetragen werden
- Nur generelle Fortschrittsmeldungen an die angegebene E-Mail-Adresse
- Elektronische Bescheidzustellung ist nicht möglich