Antrag für Bauwasserzähler
Über dieses Formular beantragen Sie den Anschluss eines Bauwasserzählers, um für Baumaßnahmen Wasser aus der örtlichen Wasserversorgung bis zur Fertigstellung des endgültigen Bauwasseranschlusses entnehmen zu können.
Folgende Gebühren werden für diesen Antrag erhoben:
- Die Höhe der Gebühren richtet sich nach der gemeindlichen Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung (BGS/WAS).
- Verbrauchsabhängig entstehen zusätzlich die satzungsmäßigen Wassergebühren (2,50 €).
- Zusätzlich muss die Grundgebühr (BGS/WAS) für den Bauwasserzähler entrichtet werden (96,00 € / Jahr).
Weitere Hinweise:
- Die Antragstellung hat mindestens 1 Woche vor der Montage zu erfolgen.
- Während der Bauzeit hat der Bauherr dafür zu sorgen, dass der Bauwasserzähler nicht beschädigt wird und die Funktion, insbesondere des Systemtrenners gewährleistet ist.
- Bei Frostgefahr ist der Zähler ausreichend zu schützen, notfalls ist das Zulaufventil zu schließen und der Zähler zu entleeren.
- Die Kosten einer Beschädigung des Wasserzählers, auch durch Frost, einschließlich der Armaturen und des Systemtrenners sind vom Grundstückseigentümer bzw. Bauherrn zu tragen.
Hinweise zur Antragstellung mit BayernID
- Daten aus der BayernID werden automatisch in den Antrag übernommen
- Detaillierte Fortschrittsmeldungen in das Postfach der BayernID
- Elektronische Bescheidzustellung in das Postfach der BayernID ist möglich