Erlaubnis zur Plakatierung

Das Anbringen von Plakaten im öffentlichen Straßenraum für Veranstaltungen, Wahlen, etc. geht über den üblichen Gemeingebrauch des öffentlichen Raums hinaus und bedarf daher der Genehmigung (Sondernutzungserlaubnis gemäß Art. 18 BayStrWG). 

Für die Antragstellung benötigen Sie folgende Dokumente:

Standort, Dauer der Veröffentlichung, Größe des Plakats, Anzahl der Plakate, Entwurf des Plakats (optional)

Umfang der Plakatierung

Die Anzahl der Plakate sind auf 15 Stück in Rimpar, 5 Stück in Gramschatz und 5 Stück in Maidbronn beschränkt.

Kosten

Die Höhe der erhobenen Gebühren ist abhängig von der kommunalen Gebührensatzung.

Reklametafeln und Plakate aus Anlass von allgemeinen Wahlen, Volks- und Bürgerbegehren sind gebührenfrei.

Fristen

Die Sondernutzungserlaubnis muss vor Nutzungsbeginn erteilt sein, eine rechtzeitige Antragstellung (mindestens 2 Wochen vorher) ist daher erforderlich.

Bei verspäteter Antragstellung fallen zusätzliche Gebühren an.

Bekanntmachungen von zu den Wahlen zugelassenen politischen Parteien und Wählergruppen sind jeweils 6 Wochen vor dem Wahltermin bekannt zugeben.

Die Plakatierungen sind spätestens drei Tage nach Ende der Veranstaltung bzw. Dauer der Maßnahme zu entfernen.

 

Login mit BayernID

Nach Anmeldung mit Ihrem persönlichen digitalen Bürgerkonto – der BayernID – wird der Antrag mit den von Ihnen im Bürgerkonto hinterlegten Daten automatisch befüllt. Nachdem Sie auf „Mit BayernID anmelden“ geklickt haben, können Sie sich auch zunächst registrieren.

Hinweise zur Antragstellung mit BayernID
  • Daten aus der BayernID werden automatisch in den Antrag übernommen
  • Detaillierte Fortschrittsmeldungen in das Postfach der BayernID
  • Elektronische Bescheidzustellung in das Postfach der BayernID ist möglich

Ohne Login fortfahren

Falls Sie kein Nutzerkonto besitzen, können Sie den Antrag ohne Anmeldung ausfüllen und abschicken.

Hinweise zur Antragstellung ohne Anmeldung
  • Daten des Antragstellers müssen manuell eingetragen werden
  • Nur generelle Fortschrittsmeldungen an die angegebene E-Mail-Adresse
  • Elektronische Bescheidzustellung ist nicht möglich