Ausnahmegenehmigung von der Gurt- und Helmpflicht

Über dieses Formular beantragen Sie eine Ausnahmegenehmigung nach § 46 Abs. 1 Nr. 5 b StVO.

Für die Antragstellung benötigen Sie folgende Dokumente:

  • Zur Befreiung von der Gurt- oder Helmpflicht ist eine ärztliche oder fachärztliche Bescheinigung vorzulegen. 

    Die Ausnahmegenehmigung wird befristet erteilt; es sei denn, die ärztliche Bescheinigung sagt aus, dass die Befreiung unbefristet erteilt werden muss, da sich der Gesundheitszustand nicht mehr bessern wird.

Folgende Dateiformate können hochgeladen werden: PDF, PNG, JPG.

Login mit BayernID

Nach Anmeldung mit Ihrem persönlichen digitalen Bürgerkonto – der BayernID – wird der Antrag mit den von Ihnen im Bürgerkonto hinterlegten Daten automatisch befüllt. Nachdem Sie auf „Mit BayernID anmelden“ geklickt haben, können Sie sich auch zunächst registrieren.

Hinweise zur Antragstellung mit BayernID
  • Daten aus der BayernID werden automatisch in den Antrag übernommen
  • Detaillierte Fortschrittsmeldungen in das Postfach der BayernID
  • Elektronische Bescheidzustellung in das Postfach der BayernID ist möglich