Ausnahmegenehmigung von der Gurt- und Helmpflicht
Über dieses Formular beantragen Sie eine Ausnahmegenehmigung nach § 46 Abs. 1 Nr. 5 b StVO.
Für die Antragstellung benötigen Sie folgende Dokumente:
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Zur Befreiung von der Gurt- oder Helmpflicht ist eine ärztliche oder fachärztliche Bescheinigung vorzulegen.
Die Ausnahmegenehmigung wird befristet erteilt; es sei denn, die ärztliche Bescheinigung sagt aus, dass die Befreiung unbefristet erteilt werden muss, da sich der Gesundheitszustand nicht mehr bessern wird.
Folgende Dateiformate können hochgeladen werden: PDF, PNG, JPG.
Hinweise zur Antragstellung mit BayernID
- Daten aus der BayernID werden automatisch in den Antrag übernommen
- Detaillierte Fortschrittsmeldungen in das Postfach der BayernID
- Elektronische Bescheidzustellung in das Postfach der BayernID ist möglich