Gestattung eines vorübergehenden Gaststättenbetriebes (§ 12 Abs. 1 GastG)
Über dieses Formular beantragen Sie die Gestattung eines vorübergehenden Gaststättenbetriebes nach § 12 Abs. 1 Gaststättengesetz (GastG).
Folgende Gebühren werden für diesen Antrag erhoben:
Ab € 30,00, abhängig von den notwendigen Prüfungen.
Die Zahlung kann nach Rechnungstellung per Überweisung erfolgen.
Wichtiger Hinweis:
Am Ende des Antragsvorgangs werden Sie gebeten ein Jugendschutzformular hochzuladen.
Die Stadt Scheßlitz benötigt dieses jedoch nicht.
Bitte laden Sie deshalb ein leeres Dokument hoch, um den Antrag abschließen können.
Aus technischen Gründen ist eine andere Vorgehensweise derzeit nicht möglich.
Hinweise zur Antragstellung mit BayernID
- Daten aus der BayernID werden automatisch in den Antrag übernommen
- Detaillierte Fortschrittsmeldungen in das Postfach der BayernID
- Elektronische Bescheidzustellung in das Postfach der BayernID ist möglich
Hinweise zur Antragstellung ohne Anmeldung
- Daten des Antragstellers müssen manuell eingetragen werden
- Nur generelle Fortschrittsmeldungen an die angegebene E-Mail-Adresse
- Elektronische Bescheidzustellung ist nicht möglich