Hund anmelden
Mit diesem Online-Formular können Sie Ihren Hund anmelden.
Bitte geben Sie an, ob es sich um einen Kampfhund handelt oder ob Gründe für eine Steuerbefreiung oder Steuerermäßigung geltend gemacht werden sollen.
Folgende Hundesteuer wird erhoben:
Der Betrag der Hundesteuer richtet sich danach, ob der Hund als erster, zweiter oder dritter (oder weiterer) Hund in Ihrem Haushalt angemeldet wird.
Jährlich anfallende Hundesteuer:
- erster Hund: € 40,00
- zweiter Hund: € 90,00
- dritter (oder weiterer Hund): € 120,00
Die Regelungen zur jährlich anfallenden Hundesteuer und mögliche Ermäßigungen und Steuerbefreiungen können Sie außerdem der kommunalen Hundesteuersatzung entnehmen, siehe Bürgerservice / Satzungen und Verordnungen.
Bei Beantragung von Steuerermäßigungen und Steuerbefreiungen, bitten wir um Vorlage entsprechender Nachweise.
Bei Zuzug aus einer anderen Gemeinde, teilen Sie dies entsprechend mit, falls dort bereits Hundesteuer für das Kalenderjahr bezahlt wurde.
Der Bescheid über die Hundesteuer wird Ihnen nach Abschluss der Sachbearbeitung per Post zugestellt.
In der Stadt Scheßlitz werden keine Hundesteuermarken vergeben.
Näheres können Sie der hier der Hundesteuersatzung entnehmen.
Zahlung der Hundesteuer:
Sie können im Antrag angeben, dass Sie die Hundesteuer per SEPA-Lastschriftmandat zahlen möchten.
Erteilen Sie das SEPA-Lastschriftmandat bitte separat nach der Anmeldung des Hundes.
Hinweise zur Antragstellung mit BayernID
- Daten aus der BayernID werden automatisch in den Antrag übernommen
- Detaillierte Fortschrittsmeldungen in das Postfach der BayernID
- Elektronische Bescheidzustellung in das Postfach der BayernID ist möglich
Hinweise zur Antragstellung ohne Anmeldung
- Daten des Antragstellers müssen manuell eingetragen werden
- Nur generelle Fortschrittsmeldungen an die angegebene E-Mail-Adresse
- Elektronische Bescheidzustellung ist nicht möglich