Verkehrsregelnde Maßnahmen bei einer Baustelle
Wenn durch eine Baustelle der Verkehrsfluss beeinträchtigt wird und verkehrsregelnde Maßnahmen nach § 45 Abs. 6 Straßenverkehrsordnung (StVO) erforderlich werden, müssen Sie die verkehrsregelnden Maßnahmen bei Ihrer Stadtverwaltung beantragen.
Für die Antragstellung benötigen Sie folgende Dokumente:
- Antragsformular
- Lageplan
- Regel- oder Verkehrszeichenplan
- Sondernutzungserlaubnis der Straßenbaulast (falls erforderlich)
- Schulungsnachweis nach MVAS (Zertifikat darf nicht älter als 5 Jahre sein)
Dokumente bitte im Format PDF, PNG oder JPG vorbereiten.
Folgende Gebühren werden für diesen Antrag erhoben:
- Zwischen € 10,20 und € 767,00, abhängig von der notwendigen Anordnung zur Beschilderung.
- Die Zahlung kann nach Genehmigung per Überweisung erfolgen.
Weitere Hinweise:
- Der Antrag ist rechtzeitig, jedoch mind. 14 Tage vor Beginn der Maßnahme bei der Straßenverkehrsbehörde zu stellen. Davon kann nur abgewichen werden, wenn die Maßnahme der Abwendung von Gefahren und Gefährdungen für Leib und Leben dient.
- Die Kosten der Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen, die durch die verkehrsrechtliche Anordnung erforderlich werden, sind durch das (Bau-)Unternehmen bzw. Antragsteller zu tragen.
Hinweise zur Antragstellung mit BayernID
- Daten aus der BayernID werden automatisch in den Antrag übernommen
- Detaillierte Fortschrittsmeldungen in das Postfach der BayernID
- Elektronische Bescheidzustellung in das Postfach der BayernID ist möglich
Hinweise zur Antragstellung ohne Anmeldung
- Daten des Antragstellers müssen manuell eingetragen werden
- Nur generelle Fortschrittsmeldungen an die angegebene E-Mail-Adresse
- Elektronische Bescheidzustellung ist nicht möglich