Beantragung auf Genehmigung eines „Gartenwasserzählers“

Mit diesem Onlineformular können Sie die Genehmigung für einen Gartenwasserzähler beantragen oder bei einem bestehenden Gartenwasserzähler den Zählerwechsel mitteilen.

Frischwasser, das nachweislich nicht in die Kanalisation eingeleitet wird, bleibt bei der Berechnung der Schmutzwassergebühr unberücksichtigt, soweit nur zu einem begünstigten Zweck Wasser entnommen wurde, dieses auch nicht durch Gebrauch oder Veränderung zu Abwasser wurde (z. B. Autowaschen, Gebäudereinigung, Schwimmbecken, usw.) und der Abzug nicht ausgeschlossen ist.

Der Nachweis der verbrauchten und der zurückgehaltenen Wassermengen obliegt dem Gebührenpflichtigen. Er ist grundsätzlich durch geeichte Wasserzähler zu führen, die der Gebührenpflichtige auf eigene Kosten fest zu installieren hat. Der Zähler muss vor Inbetriebnahme bei der Gemeinde Sinzing, Fährenweg 4, 93161 Sinzing schriftlich angemeldet werden.

Die durch den Unterzähler erfassten Wassermengen werden bei der Berechnung der Abwassergebühren in Abzug gebracht.

Vom Abzug ausgeschlossen sind
• Wassermengen bis zu 12 m³ / jährlich,
• das hauswirtschaftlich genutzte Wasser und
• das zur Speisung von Heizungsanlagen verbrauchte Wasser.

Der Zählerstand des Unterzählers zum 31.12. eines jeden Jahres ist unaufgefordert bis spätestens 31.01. des darauffolgenden Jahres schriftlich zu melden. Später eingegangene Meldungen werden bei der Abrechnung nicht berücksichtigt. Damit es nicht in Vergessenheit gerät, kann der Zählerstand des Gartenwasserzählers bereits nach Ende der Gießsaison gemeldet werden.

Die Aufforderung zur Selbstablesung erfolgt durch die Gemeinde Sinzing im Mitteilungsblatt (Ausgabe Dezember / Januar) und auf der Homepage. Eine weitere Erinnerung erfolgt nicht!

Die Meldung kann
• per Post > Gemeinde Sinzing, Fährenweg 4, 93161 Sinzing
• per E-Mail > kaemmerei@sinzing.de oder
• per Telefax > 0941/39602-99
erfolgen.

Weitere Informationen und Formulare finden Sie hier:

https://www.sinzing.de/leben-in-sinzing/ver-und-entsorgung/abwasserbeseitigung/

Die Genehmigung gilt für die Dauer der Eichung des Gartenwasserzählers.

Hinweise zur Eichung: Die Gültigkeitsdauer der Eichung bei Kaltwasserzähler beträgt 6 Jahre. Wasseruhren müssen nach EU Recht MID-konform sein, das erkennt man an der CE-Marke mit der Metrologie-Kennzeichnung (unter anderem einem M mit einer nachgestellten Zahl). Die Zahl gibt das Baujahr des Wasserzählers an. Zusätzlich kann auf dem Wasserzähler auch noch die Angabe "geeicht bis …" stehen.

Bei nicht geeichten Zählern bzw. bei abgelaufener Eichung kann keine Vergünstigung gewährt werden. Die Gemeinde Sinzing ist nicht verpflichtet auf den Ablauf der Eichfrist hinzuweisen!

Für die Antragstellung benötigen Sie folgende Dokumente:

  • Installationsbeleg des durchführenden Installationsbetriebes
  • Foto des eingebauten Gartenwasserzählers

Für die Mitteilung des Zählerwechsels benötigen Sie folgende Dokumente:

  • Foto des alten Gartenwasserzählers (Zählerstand bei Ausbau ist mit Foto zu belegen)

Folgende Dateiformate können hochgeladen werden: PDF, PNG, JPG

Folgende Gebühren werden für diesen Antrag erhoben:

  • Für die Beantragung fallen keine Gebühren an.

Login mit BayernID

Nach Anmeldung mit Ihrem persönlichen digitalen Bürgerkonto – der BayernID – wird der Antrag mit den von Ihnen im Bürgerkonto hinterlegten Daten automatisch befüllt. Nachdem Sie auf „Mit BayernID anmelden“ geklickt haben, können Sie sich auch zunächst registrieren.

Hinweise zur Antragstellung mit BayernID
  • Daten aus der BayernID werden automatisch in den Antrag übernommen
  • Detaillierte Fortschrittsmeldungen in das Postfach der BayernID
  • Elektronische Bescheidzustellung in das Postfach der BayernID ist möglich