Gestattung eines vorübergehenden Gaststättenbetriebes (§ 12 Abs. 1 GastG)

Über dieses Formular beantragen Sie die Gestattung eines vorübergehenden Gaststättenbetriebes nach § 12 Abs. 1 Gaststättengesetz (GastG).

Hinweise

Weitere Informationen für den Betrieb eines vorübergehenden Gaststättenbetriebes nach § 12 Abs. 1 Gaststättengesetz (GastG) können Sie dem Bayernportal entnehmen.

Die beantragte Gestattung gilt gem. Art. 2 Abs.3 BayGastV in der Regel und wenn keine besonderen Auflagen erforderlich sind
nach Ablauf von zwei Wochen als erteilt, wenn der vollständig ausgefüllte Antrag spätestens zwei Wochen vor der
Veranstaltung bei der Gemeinde Sinzing eingegangen ist und die Zuverlässigkeit durch die Vorlage eines der
nachfolgenden Dokumente glaubhaft gemacht wurde:
- gültige Reisegewerbekarte,
- gültige Gaststättenerlaubnis,
- sonstige gültige und von der Zuverlässigkeit abhängige gewerberechtliche Erlaubnis,
- Gestattung für einen erfolgten gleichartigen Ausschank alkoholischer Getränke oder
- Führungszeugnis und Auszug aus dem Gewerbezentralregister

Kosten

Ab € 30,00*, abhängig von den notwendigen Prüfungen.
(*für Erlaubniserteilungen ohne automatisierter Genehmigungsfiktion, in allen anderen Fällen grundsätzlich gebührenfrei)