Brauchtumsfeuer
Mit diesem Onlineformular kann eine Genehmigung für ein Traditions- bzw. Brauchtumsfeuer (z.B. ein Oster-, Sonnwend- oder St. Martinsfeuer) beantragt werden.
Die Beantragung muss spätestens eine Woche vor der Durchführung erfolgen.
Für die Antragstellung benötigen Sie folgende Dokumente:
- Für die Anmeldung werden Angaben benötigt über:
- Adresse (mit Flur-Nr.)
- Tag und Dauer
- Ansprechpartner mit Kontaktdaten vor Ort
Folgende Gebühren werden für diesen Antrag erhoben:
- Die erhobenen Gebühren richten sich nach der kommunalen Satzung.
Weitere Hinweise:
- Das Entfachen von offenem Feuer in der freien Natur birgt Risiken. Beachten Sie daher bitte unbedingt die kommunalen Regeln und Pflichten für die Durchführung von Brauchtumsfeuern.
- Bei offizieller Warnung einer Waldbrandgefahr ist das Durchführen von Brauchtumsfeuern untersagt.
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Das Landratsamt Weißenburg-Gunzenhausen weist darauf hin, dass zum Abbrennen von Oster- und Sonnwendfeuern ausschließlich naturbelassene Hölzer verwendet werden dürfen. Bau- und Abbruchholz, Zaunlatten, Obstkisten, Schalungsmaterial, Paletten, lackierte Hölzer oder Möbel belasten mit ihren Schadstoffen die Umwelt.
In der Vergangenheit wurde das Brauchtum immer wieder dazu benutzt, um Abfälle zu verfeuern. Für das Abbrennen von Oster- und Sonnwendfeuern müssen aber bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden.
Sonnwendfeuer dürfen grundsätzlich nur auf weitgehend vegetationslosen Flächen abgebrannt werden. Zusätzlich muss darauf geachtet werden, dass sich in der näheren Umgebung keine Biotope befinden. Das Abbrennen von Sonnwendfeuern auf gesetzlich geschützten Biotopflächen, vor allem Trockenrasenflächen, ist nicht zulässig. In Naturschutzgebieten sowie in Landschaftsschutzgebieten sind Feuer grundsätzlich verboten. In Einzelfällen kann die Untere Naturschutzbehörde beim Landratsamt auf Anfrage eine Befreiung von diesem Verbot erteilen.
Die Flammen dürfen nur mit natürlichen Materialien befeuert werden. Hierzu zählen beispielsweise harzreiche Hölzer. Die Verwendung von Altreifen, Kunststoff und insbesondere Altöl als Brennmaterial ist verboten. Außerdem müssen Brandrückstände und sonstige Abfälle (wie Flaschen) nach der Feier entsorgt werden. Wichtig ist auch, die Sonnwendfeuer vorher bei der Gemeinde anzumelden. Es gelten die üblichen Brandschutzvorschriften, die unter anderem einen Mindestabstand zu brandgefährdeten Gegenständen (dazu zählen auch Bäume und Hecken) vorschreiben.
Noch ein Hinweis in punkto Tierschutz: Die Reisighaufen, die bei Oster- oder Sonnwendfeuern abgebrannt werden, dienen vielen Tieren als Zufluchts- und Nistmöglichkeiten. Vor dem Verfeuern sollte das Holz darum unbedingt noch einmal umgeschichtet werden. Eine sichere Alternative ist es, das Reisig erst am Tag der Veranstaltung aufzuschichten. So kommen keine Tiere zu Schaden.
Hinweise zur Antragstellung mit BayernID
- Daten aus der BayernID werden automatisch in den Antrag übernommen
- Detaillierte Fortschrittsmeldungen in das Postfach der BayernID
- Elektronische Bescheidzustellung in das Postfach der BayernID ist möglich
Hinweise zur Antragstellung ohne Anmeldung
- Daten des Antragstellers müssen manuell eingetragen werden
- Nur generelle Fortschrittsmeldungen an die angegebene E-Mail-Adresse
- Elektronische Bescheidzustellung ist nicht möglich