Hund anmelden
Mit diesem Onlineformular können Sie Ihren Hund bei der Stadt Sonthofen anmelden.
Hinweise
In Sonthofen unterliegt jeder über vier Monate alte Hund der Hundesteuer und muss angemeldet werden. Steuerschuldner ist der Halter des Hundes, also derjenige, der einen Hund im eigenen Interesse oder im Interesse seiner Betriebsangehörigen aufgenommen hat. Als Hundehalter gilt auch, wer einen Hund in Pflege oder Verwahrung genommen hat oder auf Probe oder zum Anlernen hält. Zur Kennzeichnung jedes angemeldeten Hundes gibt die Stadt ein Hundezeichen aus. Sobald der Hund veräußert wurde, abhanden gekommen oder gestorben oder der Halter aus der Stadt weggezogen ist, muss dies ebenfalls unverzüglich bei der Stadt gemeldet werden.
Bitte geben Sie bei der Anmeldung an, ob es sich um einen Kampfhund handelt oder ob Gründe für eine Steuerbefreiung oder Steuerermäßigung geltend gemacht werden können.
Zuständig für die Ausstellung des Bescheides ist der Fachbereich Finanzen.
Folgende Hundesteuer wird erhoben:
Der Betrag der Hundesteuer richtet sich danach, ob der Hund als erster, zweiter oder dritter (oder weiterer) Hund in Ihrem Haushalt angemeldet wird. Für Kampfhunde gelten andere Regelungen.
Jährlich anfallende Hundesteuer:
- erster Hund: 100,00 EUR
- zweiter Hund: 200,00 EUR
- dritter (oder weiterer Hund): 200,00 EUR
- Kampfhund: 1.000,00 EUR
Rechtsgrundlagen / Weitere Informationen
Die Regelungen zur jährlich anfallenden Hundesteuer und mögliche Ermäßigungen und Steuerbefreiungen können Sie außerdem der kommunalen Hundesteuersatzung entnehmen.
Zahlung der Hundesteuer:
Sie können im Antrag angeben, dass Sie die Hundesteuer per SEPA-Lastschriftmandat zahlen möchten.
Erteilen Sie das SEPA-Lastschriftmandat bitte separat nach der Anmeldung des Hundes.
Hinweise zur Antragstellung mit BayernID
- Daten aus der BayernID werden automatisch in den Antrag übernommen
- Detaillierte Fortschrittsmeldungen in das Postfach der BayernID
- Elektronische Bescheidzustellung in das Postfach der BayernID ist möglich