Meldung als freiwilliger Wahlhelfer

Über dieses Formular erklären Sie Ihre Bereitschaft für die Wahl als Wahlhelfer tätig zu sein.

Für die Antragstellung benötigen Sie folgende Dokumente:

  • Keine

Folgende Dateiformate können hochgeladen werden: PDF, PNG, JPG.

Folgende Gebühren werden für diesen Antrag erhoben:

  • KEINE

Weitere Hinweise:

  • Beim Markt Stammbach werden zu dieser Wahl 2 Urnenwahllokale (Gemeindezentrum & Schulturnhalle) und 3 Briefwahllokale eingerichtet.
  • Das Ehrenamt kann von jeder volljährigen Person mit deutscher Staatsangehörigkeit übernommen werden.
  • Die Wahlhelferinnen und Wahlhelfer überwachen ehrenamtlich die ordnungsgemäße Durchführung der Wahl und helfen bei der Ausgabe und Auswertung der Stimmzettel. Dafür gibt es ein „Erfrischungsgeld“ von 40 Euro pauschal.
  • Wahlhelferinnen und Wahlhelfer in Urnenwahllokalen müssen nicht den ganzen Tag vor Ort sein. Die Tätigkeit im Wahllokal beginnt um 7.30 Uhr, in der Regel gibt es eine Vormittags- und eine Nachmittagsschicht.
    Start in den Briefwahllokalen zur Briefwahlauszählung ist nachmittags gegen 15/16 Uhr.
  • Zu allen Fragen rund um die Wahl erhalten Sie im Rathaus Stammbach, Rathausstr. 7, 95236 Stammbach, 1. Stock, Zimmer 5 oder telefonisch unter 09256/96009-16 (Frau Schirrmacher) Auskunft.

Login mit BayernID

Nach Anmeldung mit Ihrem persönlichen digitalen Bürgerkonto – der BayernID – wird der Antrag mit den von Ihnen im Bürgerkonto hinterlegten Daten automatisch befüllt. Nachdem Sie auf „Mit BayernID anmelden“ geklickt haben, können Sie sich auch zunächst registrieren.

Hinweise zur Antragstellung mit BayernID
  • Daten aus der BayernID werden automatisch in den Antrag übernommen
  • Detaillierte Fortschrittsmeldungen in das Postfach der BayernID
  • Elektronische Bescheidzustellung in das Postfach der BayernID ist möglich

Ohne Login fortfahren

Falls Sie kein Nutzerkonto besitzen, können Sie den Antrag ohne Anmeldung ausfüllen und abschicken.

Hinweise zur Antragstellung ohne Anmeldung
  • Daten des Antragstellers müssen manuell eingetragen werden
  • Nur generelle Fortschrittsmeldungen an die angegebene E-Mail-Adresse
  • Elektronische Bescheidzustellung ist nicht möglich