Arbeiten an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen
Über dieses Formular beantragen Sie eine Ausnahmegenehmigung öffentlich bemerkbarer Arbeiten an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen nach Art. 5 Feiertagsgesetz (FTG).
Für die Antragstellung benötigen Sie folgende Dokumente:
- Es werden keine weiteren Dokumente benötigt.
Folgende Dateiformate können hochgeladen werden: PDF, PNG, JPG.
Folgende Gebühren werden für diesen Antrag erhoben:
- Für Befreiungen von den Verboten des Feiertagsgesetzes werden Gebühren in Höhe von 300€ erhoben.
Weitere Hinweise:
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Voraussetzungen für die Erteilung einer Befreiung von den Verboten des Feiertagsgesetzes sind insbesondere:
- Es muss sich um einen Einzelfall handeln. Generelle Befreiungen sind nicht zulässig.
- Es soll eine besondere Härte im Einzelfall vermieden werden.
- Es darf nicht die Gefahr einer Aushöhlung des Feiertagsschutzes bestehen.
Hinweise zur Antragstellung mit BayernID
- Daten aus der BayernID werden automatisch in den Antrag übernommen
- Detaillierte Fortschrittsmeldungen in das Postfach der BayernID
- Elektronische Bescheidzustellung in das Postfach der BayernID ist möglich