Meldung als freiwilliger Wahlhelfer
Über dieses Formular erklären Sie Ihre Bereitschaft für die Wahl als Wahlhelfer tätig zu sein.
Für die Antragstellung benötigen Sie folgende Dokumente:
- Es sind keine weiteren Dokumente notwendig.
Folgende Dateiformate können hochgeladen werden: PDF, PNG, JPG.
Folgende Gebühren werden für diesen Antrag erhoben:
- Es werden keine Gebühren für den Antrag erhoben.
Weitere Hinweise:
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Um wahlberechtigt zu sein, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Mindestalter am Wahltag: 18 Jahre
- bei Europa-, Bundestags-, Landtags- und Bezirkswahlen sowie Volksentscheiden: grundsätzlich seit mindestens 3 Monaten Meldung mit Hauptwohnsitz im jeweiligen Wahlgebiet
- bei Gemeinde- und Landkreiswahlen sowie Bürgerentscheiden: Aufenthalt seit mindestens 2 Monaten mit dem Schwerpunkt der Lebensbeziehungen im Wahlkreis
- bei Europawahlen, Gemeinde- und Landkreiswahlen: Deutsche und EU-Angehörige (Unionsbürger)
- bei Bundestags-, Landtags- und Bezirkswahlen sowie Volksentscheiden: Deutsche
Hinweise zur Antragstellung mit BayernID
- Daten aus der BayernID werden automatisch in den Antrag übernommen
- Detaillierte Fortschrittsmeldungen in das Postfach der BayernID
- Elektronische Bescheidzustellung in das Postfach der BayernID ist möglich