Gestattung eines vorübergehenden Gaststättenbetriebes (§ 12 Abs. 1 GastG)

Über dieses Formular beantragen Sie die Gestattung eines vorübergehenden Gaststättenbetriebes nach § 12 Abs. 1 Gaststättengesetz (GastG).

Wenn Sie aus besonderem Anlass ein erlaubnisbedürftiges Gaststättengewerbe betreiben wollen, kann Ihnen die zuständige Behörde dies gestatten.
Bitte beachten Sie, dass es sich um eine zeitlich befristete Bewirtung anlässlich einer Veranstaltung und um einen besonderen Anlass handeln muss.
Besondere Anlässe sind z.B.: Straßenfeste, Jubiläumsfeste, Sportfeste, Vereinsfeste, Stadtfeste, Märkte usw. 

Der Antrag auf Erteilung einer gaststättenrechtliche Gestattung ist rechtzeitig, d.h. spätestens 2 Wochen vor beginn der Veranstaltung, schriftlich bei der Gemeinde zu stellen.

Folgende Gebühren werden für diesen Antrag erhoben:

  • Ab € 50,00, abhängig von den notwendigen Prüfungen.
  • Die Zahlung kann nach einer ersten Sichtung per Überweisung oder per SEPA-Lastschriftmandat erfolgen.

Weitere Hinweise

Der Antrag auf Erteilung einer gaststättenrechtliche Gestattung ist rechtzeitig, d.h. spätestens 2 Wochen vor Beginn der Veranstaltung, schriftlich bei der Gemeinde zu stellen.

Notwendige Unterlagen: 

Antrag auf gaststättenrechtliche Gestattung
Anzeige einer öffentlichen Vergnügung (sofern diese noch nicht erfolgt ist)

Kosten
25 - 1.750 € gemäß Kostenverzeichnis zum Kostengesetz