Fischereischein

Über dieses Formular beantragen Sie einen gebührenpflichtigen Fischereischein, um im Gebiet einer Gemeinde Fischen zu dürfen.

Folgende Fischereischeine können beantragt werden:

  • Erteilung eines Fischereischeines auf 5 Jahre: Auch für Jugendliche ab dem 14. Lebensjahr mit bestandener Prüfung
  • Erteilung eines Fischereischeines auf Lebenszeit: Auch für Jugendliche ab dem 14. Lebensjahr mit bestandener Prüfung
  • Erteilung eines Jahresfischereischeins (3 Monate gültig): Nur für Personen ohne Wohnsitz in Deutschland ohne bestandene Fischereiprüfung 

Für die Antragstellung benötigen Sie folgende Dokumente:

  • Kopie des Personalausweises (Vorder- und Rückseite) oder Reisepasses
  • Zeugnis der bestandenen Fischerprüfung
  • Nachweis einer Ausbildung (optional)
  • Nachweis einer außerbayerischen Gemeinde für eine mögliche Befreiung von der Prüfungspflicht (optional)

Bei der Antragstellung für eine/n Minderjährige/n zusätzlich einzureichen:

  • Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten

Folgende Dateiformate können hochgeladen werden: PDF, PNG, JPG

Folgende Gebühren werden für diesen Antrag erhoben:

Antragsgebühr:

  • Fischereischein auf 5 Jahre: € 35,00
  • Fischereischein auf Lebenszeit: € 35,00
  • Jahresfischereischein (3 Monate gültig): € 7,50

Zusätzlich ist eine Fischereiabgabe zu entrichten:

  • Fischereischein auf 5 Jahre: € 40,00
  • Fischereischein auf Lebenszeit: Abhängig vom Lebensalter (vgl. Tabelle)
  • Jahresfischereischein (3 Monate gültig): € 15,00

Weitere Hinweise:

  • Geben Sie bitte bei der Antragstellung unbedingt eine Telefonnummer an. Sie erhalten telefonisch Bescheid, sobald der Fischereischein ausgestellt und abholbereit ist.
  • Für die Ausstellung des Fischereischeins werden zusätzlich zwei Passfotos benötigt. Geben Sie die zwei Passfotos bitte umgehend nach Antragstellung bei der Gemeinde Tutzing (ordentlich beschriftet in einem Kuvert an der Pforte oder im Briefkasten) ab.
  • Die Gebühren und Abgaben sind bei Abholung in bar oder per EC-Kartenzahlung zu entrichten.
  • Bei Abholung des Fischereischeins für Minderjährige zu beachten: Die Abholung hat durch den Minderjährigen in Begleitung eines Sorgeberechtigten für die beiderseitige Unterschriftsleistung zu erfolgen.

Login mit BayernID

Nach Anmeldung mit Ihrem persönlichen digitalen Bürgerkonto – der BayernID – wird der Antrag mit den von Ihnen im Bürgerkonto hinterlegten Daten automatisch befüllt. Nachdem Sie auf „Mit BayernID anmelden“ geklickt haben, können Sie sich auch zunächst registrieren.

Hinweise zur Antragstellung mit BayernID
  • Daten aus der BayernID werden automatisch in den Antrag übernommen
  • Detaillierte Fortschrittsmeldungen in das Postfach der BayernID
  • Elektronische Bescheidzustellung in das Postfach der BayernID ist möglich

Ohne Login fortfahren

Falls Sie kein Nutzerkonto besitzen, können Sie den Antrag ohne Anmeldung ausfüllen und abschicken.

Hinweise zur Antragstellung ohne Anmeldung
  • Daten des Antragstellers müssen manuell eingetragen werden
  • Nur generelle Fortschrittsmeldungen an die angegebene E-Mail-Adresse
  • Elektronische Bescheidzustellung ist nicht möglich