Erstattung der Schülerbeförderungskosten
Über dieses Online-Formular können Sie die Erstattung der Schulwegkosten beantragen – rückwirkend jeweils für ein halbes Jahr.
Gründe für die Erstattung
Der Schulweg beträgt im Gemeindegebiet mehr als 2 km (nur für Grundschüler – keine Erstattung bei Gastschulantrag)
Der Schulweg beträgt im Gemeindegebiet mehr als 3 km (für Mittelschüler)
Der Schüler besucht die Mittelschule in
Taufkirchen
Oberhaching
Pullach
Der Schüler hat eine Zuweisung einer anderen Gemeinde bzw. der Stadt München
Wer ist antragsberechtigt?
Der Antrag gilt für Schüler öffentlicher (staatlicher und kommunaler) sowie staatlich anerkannter privater Grund- und Mittelschulen.
Ausgenommen sind private Förderschulen, Realschulen, Gymnasien und höhere Schulen – hierfür ist das Landratsamt München (www.landkreis-muenchen.de) zuständig.
Wichtige Hinweise
- Anträge auf Fahrkostenerstattung müssen halbjährlich neu gestellt werden.
- Die Gemeinde stellt keine eigenen Fahrausweise/Fahrkarten aus. Fahrausweise/Fahrkarten sind selbst beim MVV München zu beantragen oder am Automaten zu kaufen.
- Es erfolgt ausschließlich eine rückwirkende Erstattung für ein halbes Jahr.
- Es werden nur Fahrtkarten von öffentlichen Verkehrsmittel erstattet.
Für die Antragstellung benötigen Sie:
- Kopie des Fahrausweises
- Nachweis der geleisteten Zahlung (z. B. Kontoauszug oder Original-Fahrkarte)
- Bestätigung der Schule mit aktuellem Datum
- Bankverbindung
Gebühren
Für die Bearbeitung des Antrags werden keine Gebühren erhoben.
Hinweise zur Antragstellung mit BayernID
- Daten aus der BayernID werden automatisch in den Antrag übernommen
- Detaillierte Fortschrittsmeldungen in das Postfach der BayernID
- Elektronische Bescheidzustellung in das Postfach der BayernID ist möglich
Hinweise zur Antragstellung ohne Anmeldung
- Daten des Antragstellers müssen manuell eingetragen werden
- Nur generelle Fortschrittsmeldungen an die angegebene E-Mail-Adresse
- Elektronische Bescheidzustellung ist nicht möglich