Meldung als freiwilliger Wahlhelfer

Für die Kommunalwahlen am 8. März 2026 werden freiwillige Mitglieder für die Wahl- und Briefwahlvorstände benötigt.

Voraussetzung für eine Tätigkeit in einem Wahl- bzw. Briefwahlvorstand ist, dass die Wahlberechtigung für das anstehende Wahlereignis vorliegt, das heißt grundsätzlich für die Kommunalwahlen:

  • Sie besitzen die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedsstaates der Europäischen Union,
  • Sie sind am Wahltag mindestens 18 Jahre alt (geboren am 8. März 2008 oder früher),
  • Sie haben seit mindestens zwei Monaten Ihren Aufenthalt in Unterhaching mit dem Schwerpunkt Ihrer Lebensbeziehungen (bezogen auf den Wahltag, seit 8. Januar 2026 oder früher),
  • Sie sind nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen.

Login mit BayernID

Nach Anmeldung mit Ihrem persönlichen digitalen Bürgerkonto – der BayernID – wird der Antrag mit den von Ihnen im Bürgerkonto hinterlegten Daten automatisch befüllt. Nachdem Sie auf „Mit BayernID anmelden“ geklickt haben, können Sie sich auch zunächst registrieren.

Hinweise zur Antragstellung mit BayernID
  • Daten aus der BayernID werden automatisch in den Antrag übernommen
  • Detaillierte Fortschrittsmeldungen in das Postfach der BayernID
  • Elektronische Bescheidzustellung in das Postfach der BayernID ist möglich