Meldung als freiwilliger Wahlhelfer
Für die Kommunalwahlen am 8. März 2026 werden freiwillige Mitglieder für die Wahl- und Briefwahlvorstände benötigt.
Voraussetzung für eine Tätigkeit in einem Wahl- bzw. Briefwahlvorstand ist, dass die Wahlberechtigung für das anstehende Wahlereignis vorliegt, das heißt grundsätzlich für die Kommunalwahlen:
- Sie besitzen die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedsstaates der Europäischen Union,
- Sie sind am Wahltag mindestens 18 Jahre alt (geboren am 8. März 2008 oder früher),
- Sie haben seit mindestens zwei Monaten Ihren Aufenthalt in Unterhaching mit dem Schwerpunkt Ihrer Lebensbeziehungen (bezogen auf den Wahltag, seit 8. Januar 2026 oder früher),
- Sie sind nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen.
Hinweise zur Antragstellung mit BayernID
- Daten aus der BayernID werden automatisch in den Antrag übernommen
- Detaillierte Fortschrittsmeldungen in das Postfach der BayernID
- Elektronische Bescheidzustellung in das Postfach der BayernID ist möglich