Sondernutzung von Straßen

Wenn Sie öffentlichen Verkehrsgrund nicht nur für verkehrliche Zwecke, sondern über den Gemeingebrauch hinaus in Anspruch nehmen wollen, benötigen Sie hierfür eine Sondernutzungserlaubnis.

Wer auf öffentlichen Wegen, Straßen oder Plätze für ein Bauvorhaben den Boden aufgraben, etwas lagern oder aufstellen, einen Bereich absperren oder im Luftraum eine Strom- oder Wasserleitung führen möchte, braucht dazu zwei Arten von Erlaubnissen:

Eine Sondernutzungserlaubnis, da öffentlicher Straßengrund besonders genutzt wird.

Eine verkehrsrechtliche Anordnung, da der Straßenverkehr beeinträchtigt werden kann.

Für beides sind wir Ihre zentrale Ansprechstelle.

Für die Antragstellung benötigen Sie folgende Dokumente:

  • Bemaßter Lageplan der geplanten Sondernutzung

Folgende Dateiformate können hochgeladen werden: PDF, PNG, JPG.

Folgende Gebühren werden für diesen Antrag erhoben:

  • Es fällt eine Verwaltungsgebühr an, die sich nach dem Aufwand der Straßensperrung richtet. Zusätzlich wird eine Sondernutzungsgebühr gemäß unserer Satzung für die Sondernutzung erhoben.

Weitere Hinweise:

Die Beantragung einer Genehmigung von Musikveranstaltungen oder sogenannter Straßenkunst ist mit diesem Formular nicht möglich.

Login mit BayernID

Nach Anmeldung mit Ihrem persönlichen digitalen Bürgerkonto – der BayernID – wird der Antrag mit den von Ihnen im Bürgerkonto hinterlegten Daten automatisch befüllt. Nachdem Sie auf „Mit BayernID anmelden“ geklickt haben, können Sie sich auch zunächst registrieren.

Hinweise zur Antragstellung mit BayernID
  • Daten aus der BayernID werden automatisch in den Antrag übernommen
  • Detaillierte Fortschrittsmeldungen in das Postfach der BayernID
  • Elektronische Bescheidzustellung in das Postfach der BayernID ist möglich

Ohne Login fortfahren

Falls Sie kein Nutzerkonto besitzen, können Sie den Antrag ohne Anmeldung ausfüllen und abschicken.

Hinweise zur Antragstellung ohne Anmeldung
  • Daten des Antragstellers müssen manuell eingetragen werden
  • Nur generelle Fortschrittsmeldungen an die angegebene E-Mail-Adresse
  • Elektronische Bescheidzustellung ist nicht möglich