Verkehrsregelnde Maßnahmen bei einer Baustelle
Wer auf öffentlichen Wegen, Straßen oder Plätze für ein Bauvorhaben den Boden aufgräbt, etwas lagern oder aufstellen (z.B. ein Gerüst oder einen Bauzaun), einen Bereich absperren oder im Luftraum eine Strom- oder Wasserleitung führen möchte braucht hierfür eine verkehrsrechtliche Anordnung.
Baustellen, die sich auf den Straßenverkehr auswirken können, müssen besonders gesichert werden. Die Beschilderung zur Sicherung solcher Baustellen wird regelmäßig von den Straßenverkehrsbehörden angeordnet. Die für die Baustelle verantwortlichen Bauunternehmer müssen sich hierzu frühzeitig vor dem Beginn der Arbeiten an die Straßenverkehrsbehörde wenden.
Für die Antragstellung benötigen Sie folgende Dokumente:
- Regel- oder Verkehrszeichenplan
- Zusätzlich und vorab ist eine Genehmigung über die Aufgrabung von Straßen, Wegen, Plätzen und Grünanlagen im Gemeindegebiet erforderlich (siehe Aufgrabungsrichtlinie)
Folgende Dateiformate können hochgeladen werden: PDF, PNG, JPG.
Folgende Gebühren werden für diesen Antrag erhoben:
- Es fällt eine Verwaltungsgebühr an, die sich nach dem Aufwand der Straßensperrung richtet. Zusätzlich wird eine Sondernutzungsgebühr gemäß unserer Satzung für die Sondernutzung erhoben.
Weitere Hinweise:
Die Kosten der Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen, die durch die verkehrsrechtliche Anordnung erforderlich werden, sind durch das (Bau-)Unternehmen zu tragen.
Hinweise zur Antragstellung mit BayernID
- Daten aus der BayernID werden automatisch in den Antrag übernommen
- Detaillierte Fortschrittsmeldungen in das Postfach der BayernID
- Elektronische Bescheidzustellung in das Postfach der BayernID ist möglich