Abbrennen eines Feuerwerkes der Kategorie F2
Über dieses Formular kann die Erlaubnis zum Abbrennen eines Feuerwerkes der Kategorie F2 gemäß § 24 Abs. 1 der 1. Verordnung zum Sprengstoffgesetz beantragt werden.
Für die Antragstellung benötigen Sie folgende Dokumente:
- Plan des Abbrennortes mit deutlich erkennbaren Abständen zu Straßen, Gebäuden und anderen Hindernissen (z.B. Bäume)
 - Einverständniserklärung des Grundstückseigentümers
 
Dokumente bitte im Format PDF, PNG oder JPG vorbereiten.
Folgende Gebühren werden für diesen Antrag erhoben:
- Das Anzeigeverfahren ist kostenlos.
 - Gebühren für Ausnahmebewilligungen und Genehmigungen werden aufwandsbezogen berechnet.
 
Weitere Hinweise:
- Dieser Antrag muss mindestens zwei Wochen vor dem Ereignis bei der Gemeinde eingehen.
 - Es dürfen nur in Deutschland zugelassene pyrotechnische Gegenstände abgebrannt werden.
 
Hinweise zur Antragstellung mit BayernID
- Daten aus der BayernID werden automatisch in den Antrag übernommen
 - Detaillierte Fortschrittsmeldungen in das Postfach der BayernID
 - Elektronische Bescheidzustellung in das Postfach der BayernID ist möglich
 
Hinweise zur Antragstellung ohne Anmeldung
- Daten des Antragstellers müssen manuell eingetragen werden
 - Nur generelle Fortschrittsmeldungen an die angegebene E-Mail-Adresse
 - Elektronische Bescheidzustellung ist nicht möglich