Anmeldung zur Eheschließung

Mit diesem Online-Antrag können Sie eine Eheschließung anmelden. Die Anmeldung zur Eheschließung kann frühestens sechs Monate vor dem geplanten Termin erfolgen. Die Anmeldung ist sechs Monate gültig.

Das Antragsformular ist von beiden Eheschließenden separat auszufüllen und abzusenden.

Für die Antragstellung benötigen Sie folgende Dokumente:

Folgende Dokumente sind stets einzureichen:

  • Kopie des Personalausweises (Vorder- und Rückseite) oder Reisepasses (bei ausländischen Eheschließenden kann dies eine durch eine deutsche Auslandsvertretung oder durch einen Notar beglaubigte Kopie sein).
  • Angaben zur Geburt, wenn die Geburtsort Deutschland ist.
  • Meldebescheinigung, nur wenn der Wohnort im Ausland ist.
  • Im Falle einer Einbürgerung: Einbürgerungsurkunde (ggf. zusätzlich Namensänderungsurkunden, alte Nationalpässe).

Folgende Dokumente sind bei vorherigen Ehen einzureichen:

  • Angaben zur Ehe, wenn der Eheschließungsort Deutschland ist.
  • Scheidungsurteil oder Sterbeurkunde des früheren Ehegatten
  • Angaben zu allen vorhergehenden Ehen

Folgende Dokumente sind bei vorherigen Lebenspartnerschaften einzureichen:

  • Angaben zur Lebenspartnerschaft, wenn der Lebenspartnerschaftsort Deutschland ist.
  • rechtskräftige Aufhebungsurteil bzw. die Sterbeurkunde des/der früheren Lebenspartners/Lebenspartnerin.
  • Angaben zu allen vorhergehenden Lebenspartnerschaften

Folgende Dokumente sind zu gemeinsamen Kindern einzureichen:

  • Geburtsurkunde(n) gemeinsamer Kinder

Dokumente bitte im Format PDF, PNG oder JPG vorbereiten.

Weitere Hinweise:

In folgenden Fällen wird empfohlen, vor der Anmeldung zur Eheschließung die Erstberatung des Standesamtes zu nutzen, um zu klären, ob weitere Nachweisdokumente notwendig sind.

Falls eine*r der Eheschließenden

  • eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt,
  • nicht im Bundesgebiet geboren wurde oder adoptiert wurde,
  • vorherige Ehen/Lebenspartnerschaften im Ausland geschlossen hatte oder Ehen/Lebenspartnerschaften im Ausland geschieden wurden,
  • gemeinsame Kinder im Ausland geboren wurden.

Folgende Gebühren werden für diesen Antrag erhoben:

  • In der Regel zwischen € 55,00 und € 115,00 abhängig von notwendigen rechtlichen Prüfungen.
  • Die Zahlung kann nach einer ersten Sichtung per Überweisung oder per SEPA-Lastschriftmandat erfolgen.

Login mit BayernID

Nach Anmeldung mit Ihrem persönlichen digitalen Bürgerkonto – der BayernID – wird der Antrag mit den von Ihnen im Bürgerkonto hinterlegten Daten automatisch befüllt. Nachdem Sie auf „Mit BayernID anmelden“ geklickt haben, können Sie sich auch zunächst registrieren.

Hinweise zur Antragstellung mit BayernID
  • Daten aus der BayernID werden automatisch in den Antrag übernommen
  • Detaillierte Fortschrittsmeldungen in das Postfach der BayernID
  • Elektronische Bescheidzustellung in das Postfach der BayernID ist möglich

Ohne Login fortfahren

Falls Sie kein Nutzerkonto besitzen, können Sie den Antrag ohne Anmeldung ausfüllen und abschicken.

Hinweise zur Antragstellung ohne Anmeldung
  • Daten des Antragstellers müssen manuell eingetragen werden
  • Nur generelle Fortschrittsmeldungen an die angegebene E-Mail-Adresse
  • Elektronische Bescheidzustellung ist nicht möglich