Gestattung eines vorübergehenden Gaststättenbetriebes (§ 12 Abs. 1 GastG)

Über dieses Formular beantragen Sie die Gestattung eines vorübergehenden Gaststättenbetriebes nach § 12 Abs. 1 GastG.

Die Auflagen für den vorübergehenden Gaststättenbetrieb werden für jeden Einzelfall entsprechend geprüft.