Parkerleichterung
Mit diesem Online-Formular können zwei Arten von Parkausweisen für Schwerbehinderte beantragt werden.
Folgende Parkausweise können beantragt werden:
- Parkerleichterung für Menschen mit Behinderung (EU) (blauer Parkausweis)
- Parkerleichterung für besondere Gruppen von Menschen mit Behinderung (oranger Parkausweis)
Hinweise zum blauen Parkausweis:
Eine Erteilung ist möglich bei Vorliegen einer der folgenden Voraussetzungen:
- außergewöhnliche Gehbehinderung mit Merkzeichen „aG“ im Schwerbehindertenausweis
- Blindheit mit Merkzeichen „Bl“ im Schwerbehindertenausweis
- Schwere Behinderung mit beidseitiger Amelie oder Phokomelie oder mit vergleichbaren Funktionseinschränkungen (z.B. Contergangeschädigte)
In diesen Fällen kann eine europaweit gültige Parkerleichterung für Schwerbehinderte ausgestellt werden.
Diese Genehmigung berechtigt unter anderem zum Parken auf Schwerbehindertenparkplätzen.
Ergänzung zum blauen Parkausweis:
Für die Erstellung des Ausweises „Parkerleichterung für Menschen mit Behinderung (EU) (blauer Parkausweis)“ wird zusätzlich neben dem Schwerbehindertenausweis ein Passfoto benötigt. Bringen Sie das Passfoto bitte bei der Abholung des Parkausweises mit.
Die Geltungsdauer der Behindertenparkausweise und der zugehörigen Ausnahmegenehmigung ist auf 3 Jahre befristet, auch wenn der Schwerbehindertenausweis selbst auf längere Dauer oder unbefristet ausgestellt ist.
Die ausstellende Behörde ist an die medizinisch- fachliche Beurteilung durch das Zentrum Bayern Familie und Soziales gebunden. Sie hat keine Möglichkeit, von dieser Bewertung abzuweichen oder eigene Einstufungen zum Grad der Behinderung vorzunehmen.
Hinweise zum orangen Parkausweis:
Erteilung möglich bei Vorliegen einer dieser Voraussetzungen:
- Erkrankung an Morbus Crohn oder Colitis Ulkerosa mit einem hierfür anerkannten Grad der Behinderung von mind. 60 %.
- Stomaträger mit doppeltem Stoma (künstlicher Darmausgang und Harnableitung) und einem hierfür anerkannten Grad der Behinderung von 70 %.
In diesen Fällen kann eine deutschlandweit gültige Parkerleichterung für Schwerbehinderte ausgestellt werden.
Diese Genehmigung berechtigt nicht zum Parken auf Schwerbehindertenparkplätzen, beinhaltet aber einige andere Parkerleichterungen.
Für die Antragstellung benötigen Sie folgende Dokumente:
- Kopie des Schwerbehindertenausweises
- Bescheinigung des Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS) – Versorgungsamt
- Sonstige Bescheinigungen zum Nachweis, dass die Voraussetzungen zur Genehmigung erfüllt sind.
Dokumente bitte im Format PDF, PNG oder JPG vorbereiten.
Hinweise zur Antragstellung mit BayernID
- Daten aus der BayernID werden automatisch in den Antrag übernommen
- Detaillierte Fortschrittsmeldungen in das Postfach der BayernID
- Elektronische Bescheidzustellung in das Postfach der BayernID ist möglich
Hinweise zur Antragstellung ohne Anmeldung
- Daten des Antragstellers müssen manuell eingetragen werden
- Nur generelle Fortschrittsmeldungen an die angegebene E-Mail-Adresse
- Elektronische Bescheidzustellung ist nicht möglich