Gastschulantrag

Über dieses Formular beantragen Sie den Gastschulbesuch Ihres Kindes.

Für die Antragstellung benötigen Sie folgende Dokumente:

Wird der gastweise Schulbesuch wird aus folgendem zwingend persönlichen Gründen im Sinne des Art. 43 Abs. 1 Satz 1 BayEUG beantragt?

1.)

Das Kind ist während des laufenden Schuljahres umgezogen bzw. wird noch im Laufe des kommenden Schuljahres umziehen und soll in seiner gewohnten Klassengemeinschaft bleiben:

·         Kopie des Mietvertrages oder

·         Kopie des Kaufvertrages oder

·         Anmeldebestätigung der Meldebehörde

ist dem Antrag beizulegen

 

2.)

Das Kind wird im kommenden Schuljahr umziehen und soll bereits vor dem Umzug die neue Schule besuchen:

·         Kopie des Mietvertrages oder

·         Kopie des Kaufvertrages oder

·         Anmeldebestätigung der Meldebehörde

ist dem Antrag beizulegen

 

3.)

Ich bin/Wir sind

  •         als Alleinerziehende(r)
  •         als Elternpaar

berufstätig und deshalb verhindert, das Kind außerhalb der Unterrichtszeit selbst zu betreuen. Das Kind soll daher im Gastschulsprengel betreut werden:

 

Bei einer Betreuungsperson:

  • Arbeitsbestätigung des/der Erziehungsberechtigten, bei dem das Kind lebt und
  • Eine unterschriebene Bestätigung der Betreuungsperson, mit Angabe der Adresse der Betreuungsperson

sind dem Antrag beizulegen.

 

Im Gastschulsprengel einen Hort besuchen, da der Hort an der Sprengelschule nicht mehr aufnahmefähig ist:

  • Zusage des Hortes bei der Gastschule
  • Bestätigung des Hortes der Sprengelschule über mangelnde Aufnahmefähigkeit

sind dem Antrag beizulegen.

 

HINWEISE:

 

  • Der gastweise Schulbesuch gem. Art. 43 Abs. 1 Satz 1 BayEUG ist nur ausnahmsweise bei Vorlage eines zwingend persönlichen Grundes möglich.
  • Der Antrag muss abgelehnt werden, wenn die erforderlichen Unterlagen fehlen.
  • Der Antrag muss aus schulorganisatorischen Gründen abgelehnt werden – auch bei Vorlage zwingend persönlicher Gründe – wenn die betroffene Gastschule nicht mehr aufnahmefähig ist.

  • Folgende Kriterien können nicht als zwingend persönliche Gründe gem. Art. 43 Abs. 1 Satz 1 BayEUG anerkannt werden:

·        Das Kind hat einen Kindergarten besucht, der im Bereich der Gastschule liegt

·         Freunde und Spielkameraden aus dem Wohnbereich des Kindes besuchen die Gastschule

·         Ein längerer Schulweg – wenn nicht besondere, nachgewiesene Umstände vorliegen – da alle Kinder, die am Rande 
          des Schulsprengels wohnen, einen weiteren Weg als andere Mitschüler haben

·         Schulwegbegleitung, wenn nicht besondere, nachgewiesene Umstände vorliegen

·         Die Gastschule liegt auf dem Arbeitsweg der Eltern

·         Der Weg zur Gastschule ist kürzer als der Weg zur Sprengelschule

 

  • Bei Gastschulverhältnissen nach Art. 43 Abs. 1 Satz 1 BayEUG besteht kein Anspruch auf Beförderung zur Schule und zurück sowie kein Anspruch auf Ersatz aufgewandter Beförderungskosten (§2 Abs. 1 Satz 7 der Verordnung über die Schülerbeförderung).
  • Zur Genehmigung eines Gastschulantrages ist grundsätzlich die Unterschrift beider Erziehungsberechtigter notwendig!
    Legen Sie ggf. geeignete Nachweise vor (z.b. Sorgerechtsbeschluss des Amtsgerichts).

Folgende Dateiformate können hochgeladen werden: PDF, PNG, JPG.

Folgende Gebühren werden für diesen Antrag erhoben:

Es werden keine Gebühren erhoben

Weitere Hinweise:

  • Information folgt

Login mit BayernID

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Hinweise zur Antragstellung mit BayernID
  • Daten aus der BayernID werden automatisch in den Antrag übernommen
  • Detaillierte Fortschrittsmeldungen in das Postfach der BayernID
  • Elektronische Bescheidzustellung in das Postfach der BayernID ist möglich