Gastschulantrag
Über dieses Formular beantragen Sie den Gastschulbesuch Ihres Kindes.
Für die Antragstellung benötigen Sie folgende Dokumente:
Wird der gastweise Schulbesuch wird aus folgendem zwingend persönlichen Gründen im Sinne des Art. 43 Abs. 1 Satz 1 BayEUG beantragt?
1.)
Das Kind ist während des laufenden Schuljahres umgezogen bzw. wird noch im Laufe des kommenden Schuljahres umziehen und soll in seiner gewohnten Klassengemeinschaft bleiben:
· Kopie des Mietvertrages oder
· Kopie des Kaufvertrages oder
· Anmeldebestätigung der Meldebehörde
ist dem Antrag beizulegen
2.)
Das Kind wird im kommenden Schuljahr umziehen und soll bereits vor dem Umzug die neue Schule besuchen:
· Kopie des Mietvertrages oder
· Kopie des Kaufvertrages oder
· Anmeldebestätigung der Meldebehörde
ist dem Antrag beizulegen
3.)
Ich bin/Wir sind
- als Alleinerziehende(r)
- als Elternpaar
berufstätig und deshalb verhindert, das Kind außerhalb der Unterrichtszeit selbst zu betreuen. Das Kind soll daher im Gastschulsprengel betreut werden:
Bei einer Betreuungsperson:
- Arbeitsbestätigung des/der Erziehungsberechtigten, bei dem das Kind lebt und
- Eine unterschriebene Bestätigung der Betreuungsperson, mit Angabe der Adresse der Betreuungsperson
sind dem Antrag beizulegen.
Im Gastschulsprengel einen Hort besuchen, da der Hort an der Sprengelschule nicht mehr aufnahmefähig ist:
- Zusage des Hortes bei der Gastschule
- Bestätigung des Hortes der Sprengelschule über mangelnde Aufnahmefähigkeit
sind dem Antrag beizulegen.
HINWEISE:
- Der gastweise Schulbesuch gem. Art. 43 Abs. 1 Satz 1 BayEUG ist nur ausnahmsweise bei Vorlage eines zwingend persönlichen Grundes möglich.
- Der Antrag muss abgelehnt werden, wenn die erforderlichen Unterlagen fehlen.
- Der Antrag muss aus schulorganisatorischen Gründen abgelehnt werden – auch bei Vorlage zwingend persönlicher Gründe – wenn die betroffene Gastschule nicht mehr aufnahmefähig ist.
- Folgende Kriterien können nicht als zwingend persönliche Gründe gem. Art. 43 Abs. 1 Satz 1 BayEUG anerkannt werden:
· Das Kind hat einen Kindergarten besucht, der im Bereich der Gastschule liegt
· Freunde und Spielkameraden aus dem Wohnbereich des Kindes besuchen die Gastschule
· Ein längerer Schulweg – wenn nicht besondere, nachgewiesene Umstände vorliegen – da alle Kinder, die am Rande
des Schulsprengels wohnen, einen weiteren Weg als andere Mitschüler haben
· Schulwegbegleitung, wenn nicht besondere, nachgewiesene Umstände vorliegen
· Die Gastschule liegt auf dem Arbeitsweg der Eltern
· Der Weg zur Gastschule ist kürzer als der Weg zur Sprengelschule
- Bei Gastschulverhältnissen nach Art. 43 Abs. 1 Satz 1 BayEUG besteht kein Anspruch auf Beförderung zur Schule und zurück sowie kein Anspruch auf Ersatz aufgewandter Beförderungskosten (§2 Abs. 1 Satz 7 der Verordnung über die Schülerbeförderung).
- Zur Genehmigung eines Gastschulantrages ist grundsätzlich die Unterschrift beider Erziehungsberechtigter notwendig!
Legen Sie ggf. geeignete Nachweise vor (z.b. Sorgerechtsbeschluss des Amtsgerichts).
Folgende Dateiformate können hochgeladen werden: PDF, PNG, JPG.
Folgende Gebühren werden für diesen Antrag erhoben:
Es werden keine Gebühren erhoben
Weitere Hinweise:
- Information folgt
Hinweise zur Antragstellung mit BayernID
- Daten aus der BayernID werden automatisch in den Antrag übernommen
- Detaillierte Fortschrittsmeldungen in das Postfach der BayernID
- Elektronische Bescheidzustellung in das Postfach der BayernID ist möglich