Erlaubnis zur Plakatierung

Das Anbringen von Plakaten im öffentlichen Straßenraum für Veranstaltungen, Wahlen, etc. geht über den üblichen Gemeingebrauch des öffentlichen Raums hinaus und bedarf daher der Genehmigung (Sondernutzungserlaubnis).

Für die Antragstellung benötigen Sie folgende Dokumente:

  • Entwurf des Plakats (optional)

Folgende Dateiformate können hochgeladen werden: PDF, PNG, JPG.

Folgende Gebühren werden für diesen Antrag erhoben:

  • Verwaltungsgebühr für den Erlass des Bescheides: 35,00 €.
  • Sondernutzungsgebühr für Plakate bis zu einer Größe von DIN A3: 5,00 € - 15,00 € pro Plakatständer.
  • Sondernutzungsgebühr für Plakate größer als DIN A3: 15,00 € - 40,00 € pro Plakatständer.
  • Für Plakate die im Zusammenhang mit einer Wahl, einem Volks- oder einem Bürgerbescheid aufgestellt werden, fallen keine Gebühren an.
  • Für nicht rechtzeitig entfernte Plakate wird eine Gebühr von 50,00 € für die Entsorgung erhoben.
  • Bei Plakaten, die ohne Genehmigung aufgestellt werden, (illegale Sondernutzung) wird der Gebührenrahmen verdoppelt.

Hinweise:

  • Im Gemeindegebiet von Aurachtal dürfen maximal 8 Plakatständer aufgestellt werden.
  • Im Gemeindegebiet von Oberreichenbach dürfen maximal 5 Plakatständer aufgestellt werden.
  • Bei Bürgerentscheiden und Wahlen auf Gemeindeebene ist es den örtlich ansässigen Parteien und Wählergruppen gestattet, die maximale Anzahl der Plakatständer auf 16 (Aurachtal) bzw. 10 (Oberreichenbach) zu erhöhen.
  • Die Plakate dürfen maximal für vier Wochen, bei Wahlplakaten maximal für sechs Wochen aufgestellt werden.
  • Eine Wahlplakatierung muss lediglich angezeigt werden. Ein formeller Bescheid ergeht - anders als bei allen anderen Plakatierungen - nicht.

Login mit BayernID

Nach Anmeldung mit Ihrem persönlichen digitalen Bürgerkonto – der BayernID – wird der Antrag mit den von Ihnen im Bürgerkonto hinterlegten Daten automatisch befüllt. Nachdem Sie auf „Mit BayernID anmelden“ geklickt haben, können Sie sich auch zunächst registrieren.

Hinweise zur Antragstellung mit BayernID
  • Daten aus der BayernID werden automatisch in den Antrag übernommen
  • Detaillierte Fortschrittsmeldungen in das Postfach der BayernID
  • Elektronische Bescheidzustellung in das Postfach der BayernID ist möglich

Ohne Login fortfahren

Falls Sie kein Nutzerkonto besitzen, können Sie den Antrag ohne Anmeldung ausfüllen und abschicken.

Hinweise zur Antragstellung ohne Anmeldung
  • Daten des Antragstellers müssen manuell eingetragen werden
  • Nur generelle Fortschrittsmeldungen an die angegebene E-Mail-Adresse
  • Elektronische Bescheidzustellung ist nicht möglich