Sondernutzung von Straßen
Mit diesem Onlineformular kann eine Sondernutzung öffentlicher Straßen beantragen werden, z.B. für das Aufstellen von Verkaufsständen, die Nutzung für andere gewerbliche Zwecke, oder bei bestimmten Baumaßnahmen.
Für die Antragstellung benötigen Sie folgende Dokumente:
- Bemaßter Lageplan der geplanten Sondernutzung
Folgende Dateiformate können hochgeladen werden: PDF, PNG, JPG.
Folgende Gebühren werden für diesen Antrag erhoben:
- Verwaltungsgebühr: 35,00 €; sofern die Sondernutzung zusammen mit einer Verkehrsrechtlichen Anordnung nach der Straßenverkehrsordnung bewilligt wird, wird die Verwaltungsgebühr für beide Bescheide zusammen nur einmal erhoben.
- Die Sondernutzungsgebühren richten sich nach der Tarifnummer aus der jeweiligen Sondernutzungsgebührensatzung, die der Art der Sondernutzung am ehesten entspricht.
- Das Gebührenverzeichnis für Sondernutzungen in der Gemeinde Aurachtal fnden Sie unter https://www.aurachtal.de/satzungen.html#satzung-15.
- Da die Sondernutzungsgebührensatzungen von Aurachtal und Oberreichenbach inhaltsgleich sind, können Sie die im Aurachtaler Gebührenverzeichnis aufgeführten Tarifnummern 1:1 auch für Oberreichenbach heranziehen.
Weitere Hinweise:
Die Beantragung einer Genehmigung von Musikveranstaltungen oder sogenannter Straßenkunst ist mit diesem Formular nicht möglich.
Hinweise zur Antragstellung mit BayernID
- Daten aus der BayernID werden automatisch in den Antrag übernommen
- Detaillierte Fortschrittsmeldungen in das Postfach der BayernID
- Elektronische Bescheidzustellung in das Postfach der BayernID ist möglich