Verkehrsregelnde Maßnahmen bei einer Baustelle
Wenn durch eine Baustelle der Verkehrsfluss beeinträchtigt wird und verkehrsregelnde Maßnahmen nach § 45 Abs. 6 Straßenverkehrsordnung (StVO) erforderlich werden, ist die Anordnung dieser verkehrsregelnden Maßnahmen bei Ihrer Stadtverwaltung zu beantragen.
Für die Antragstellung benötigen Sie folgende Dokumente:
- Regel- oder Verkehrszeichenplan
- Nachweis der RSA-Schulung
- Sondernutzungserlaubnis der Straßenbaulast (falls erforderlich)
Folgende Dateiformate können hochgeladen werden: PDF, PNG, JPG.
Folgende Gebühren werden für diesen Antrag erhoben:
- Verwaltungsgebühr: 35,00 €; sofern die Sondernutzung zusammen mit einer straßenrechtlichen Sondernutzung nach bewilligt wird, wird die Verwaltungsgebühr für beide Bescheide zusammen nur einmal erhoben.
- Die Zahlung kann nach einer ersten Sichtung per Überweisung oder per SEPA-Lastschriftmandat erfolgen.
Weitere Hinweise:
- Die Kosten der Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen, die durch die verkehrsrechtliche Anordnung erforderlich werden, sind durch das (Bau-)Unternehmen zu tragen.
- Der Antrag ist zwingend vom Bauunternehmer zu stellen. Bauherren wird - schon allein aus Haftungsgründen - keine Verkehrsrechtliche Anordnung erteilt.
- Sollte es keinen Bauunternehmer geben, ist ein Verkehrssicherer mit der Straßensperrung zu beauftragen; dieser hat dann auch die Anträge zu stellen.
Hinweise zur Antragstellung mit BayernID
- Daten aus der BayernID werden automatisch in den Antrag übernommen
- Detaillierte Fortschrittsmeldungen in das Postfach der BayernID
- Elektronische Bescheidzustellung in das Postfach der BayernID ist möglich