Hund anmelden
Mit diesem Onlineformular können Sie Ihren Hund anmelden.
Das Halten eines über vier Monate alten Hundes im Gemeindegebiet unterliegt einer gemeindlichen Jahresaufwandssteuer.
Der Betrag der Hundesteuer richtet sich danach, ob der Hund als erster oder weiterer Hund in Ihrem Haushalt angemeldet wird. Für Kampfhunde gelten andere Regeln.
Die Höhe der Jahressteuer richtet sich nach der derzeit gültigen Hundesteuer-Satzung der jeweiligen Gemeinde:
Link zur Satzung des Marktes Geroda:
Link zur Satzung der Gemeinde Oberleichtersbach:
Link zur Satzung der Gemeinde Riedenberg
Link zur Satzung des Marktes Schondra:
Für die Antragstellung benötigen Sie folgende Dokumente:
- Nachweis Steuerermäßigung bzw. Steuerbefreiung (optional)
- Sonstige Dokumente (optional)
Folgende Dateiformate können hochgeladen werden: PDF, PNG, JPG
Zahlung der Hundesteuer:
Die Hundesteuer ist jährlich zum 01.04. zu entrichten.
Die Einzugsermächtigung kann gleichzeitig mit der Hunde-Anmeldung erteilt werden. Die zutreffende Hundesteuer wird dann termingerecht vom Bankkonto abgebucht.
Das SEPA-Mandat können Sie unter folgendem Link erteilen:
Markt Geroda: Link
Gemeinde Oberleichtersbach: Link
Gemeinde Riedenberg: Link
Markt Schondra: Link
Alle Steuerzahler, die nicht am Lastschrifteinzugsverfahren teilnehmen wollen, werden gebeten, die Hundesteuer nach Erhalt des Hundesteuer-Bescheides ohne weitere Aufforderung.