Anzeige der Fertigstellung einer Baumaßnahme

  • Die Gemeinden erheben zur Deckung ihres Aufwandes für die Herstellung der Wasserversorgungs- und Entwässerungseinrichtungen Beiträge. Erhebungsgrundlage ist die jeweilige Beitrags- und Gebührensatzung in der jeweils gültigen Fassung.
  • Der Beitrag bemisst sich hierbei nach der jeweiligen Grundstücks- und Geschossfläche.
  • Wird ein Grundstück vergrößert und wurden für diese Flächen noch keine Beiträge geleistet, so wird hierfür ein Beitrag nacherhoben; gleiches gilt im Falle der Geschossflächenvergrößerung (z. B. Wohnhausanbau, Dachgeschossausbau, erstmalige Bebauung eines Bauplatzes, usw.).
  • Die Fertigstellung von Baumaßnahmen ist daher der Gemeinde anzuzeigen. Nach Eingang der Baufertigstellungsanzeige wird geprüft, in welcher Höhe Herstellungsbeiträge für die Wasserversorgungs- bzw. Entwässerungseinrichtung für das betreffende Objekt im Rahmen dieser Baumaßnahme zu veranlagen sind. Anschließend erhält der Beitragspflichtige einen entsprechenden Herstellungsbeitragsbescheid.

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Hinweise zur Antragstellung mit BayernID
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  • Elektronische Bescheidzustellung in das Postfach der BayernID ist möglich