Gestattung eines vorübergehenden Gaststättenbetriebes (§ 12 Abs. 1 GastG)
Über dieses Formular beantragen Sie die Gestattung eines vorübergehenden Gaststättenbetriebes nach § 12 Abs. 1 Gaststättengesetz (GastG).
Folgende Gebühren werden für diesen Antrag erhoben:
- Pro Tag der Gestattung eines vorübergehenden Gaststättenbetriebes: 30,00 €
- Die Gebühr ist ein Monat nach Bekanntgabe des entsprechenden Bescheides zur Zahlung fällig.
Weitere Hinweise
Weitere Hinweise für den Betrieb eines vorübergehenden Gaststättenbetriebes nach § 12 Abs. 1 Gaststättengesetz (GastG) finden Sie hier.
Für Gestattungen nach § 12 GastG für den Ausschank alkoholischer Getränke im Rahmen von Veranstaltungen gilt ab sofort Folgendes:
Zur Vermeidung von Doppelprüfungen und zur Verschlankung des gaststättenrechtlichen Prüfverfahrens kann die Kommune, wenn keine Zweifel am Vorliegen der Genehmigungsvoraussetzungen bestehen, auf die Erstellung und den Erlass eines Bescheides verzichten. Kosten werden in diesem Fall nicht erhoben, da kein nennenswerter Verwaltungsaufwand entsteht.
Die Gestattung gilt somit als erteilt, wenn die Gemeinde innerhalb von zwei Wochen ab dem Vorliegen aller erforderlichen Unterlagen keinen vertieften Prüfungsbedarf sieht, also v. a. an der Zuverlässigkeit keine Zweifel bestehen.
Das Antragsformular ist trotzdem wie gewohnt vollständig ausgefüllt und unterschrieben einzureichen.
Hinweise zur Antragstellung mit BayernID
- Daten aus der BayernID werden automatisch in den Antrag übernommen
- Detaillierte Fortschrittsmeldungen in das Postfach der BayernID
- Elektronische Bescheidzustellung in das Postfach der BayernID ist möglich