Beantragung auf Genehmigung eines „Gartenwasserzählers“
Mit diesem Formular können Sie einen Gartenwasserzähler beantragen; Hierfür wird ein geeichter Zwischenzähler benötigt; Die laufenden Kosten sowie die Kosten für den Einbau wird durch den Antragssteller getragen.
Die Genehmigung gilt für 6 Jahre und muss anschließend erneuert werden.
Sonderreglung Stadt Creußen lt. § 10 Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Creußen (BGS/EWS):
Der Nachweis der verbrauchten und der zurückgehaltenen Wassermengen obliegt dem Gebührenpflichtigen. Er ist grundsätzlich durch geeichte und verplombte Wasserzähler zu führen, die der Gebührenpflichtige auf eigene Kosten fest zu installieren hat. Vom Abzug sind ausgeschlossen: Wassermengen bis zu 10 m³ jährlich
Folgende Gebühren werden für diesen Antrag erhoben:
- Für die Antragsstellung werden keine Gebühren erhoben.
Hinweise zur Antragstellung mit BayernID
- Daten aus der BayernID werden automatisch in den Antrag übernommen
- Detaillierte Fortschrittsmeldungen in das Postfach der BayernID
- Elektronische Bescheidzustellung in das Postfach der BayernID ist möglich
Hinweise zur Antragstellung ohne Anmeldung
- Daten des Antragstellers müssen manuell eingetragen werden
- Nur generelle Fortschrittsmeldungen an die angegebene E-Mail-Adresse
- Elektronische Bescheidzustellung ist nicht möglich