Beantragung auf Genehmigung eines „Gartenwasserzählers“

Mit diesem Formular können Sie einen Gartenwasserzähler beantragen; Hierfür wird ein geeichter Zwischenzähler benötigt; Die laufenden Kosten sowie die Kosten für den Einbau wird durch den Antragssteller getragen.

Die Genehmigung gilt für 6 Jahre und muss anschließend erneuert werden.

Sonderreglung Stadt Creußen lt. § 10 Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Creußen (BGS/EWS):

Der Nachweis der verbrauchten und der zurückgehaltenen Wassermengen obliegt dem Gebührenpflichtigen. Er ist grundsätzlich durch geeichte und verplombte Wasserzähler zu führen, die der Gebührenpflichtige auf eigene Kosten fest zu installieren hat. Vom Abzug sind ausgeschlossen: Wassermengen bis zu 10 m³ jährlich

Folgende Gebühren werden für diesen Antrag erhoben:

  • Für die Antragsstellung werden keine Gebühren erhoben.

Login mit BayernID

Nach Anmeldung mit Ihrem persönlichen digitalen Bürgerkonto – der BayernID – wird der Antrag mit den von Ihnen im Bürgerkonto hinterlegten Daten automatisch befüllt. Nachdem Sie auf „Mit BayernID anmelden“ geklickt haben, können Sie sich auch zunächst registrieren.

Hinweise zur Antragstellung mit BayernID
  • Daten aus der BayernID werden automatisch in den Antrag übernommen
  • Detaillierte Fortschrittsmeldungen in das Postfach der BayernID
  • Elektronische Bescheidzustellung in das Postfach der BayernID ist möglich

Ohne Login fortfahren

Falls Sie kein Nutzerkonto besitzen, können Sie den Antrag ohne Anmeldung ausfüllen und abschicken.

Hinweise zur Antragstellung ohne Anmeldung
  • Daten des Antragstellers müssen manuell eingetragen werden
  • Nur generelle Fortschrittsmeldungen an die angegebene E-Mail-Adresse
  • Elektronische Bescheidzustellung ist nicht möglich