Erlaubnis zur Plakatierung
Das Anbringen von Plakaten im öffentlichen Straßenraum für Veranstaltungen, Wahlen, etc. geht über den üblichen Gemeingebrauch des öffentlichen Raums hinaus und bedarf daher der Genehmigung (Sondernutzungserlaubnis).
Für die Antragstellung benötigen Sie folgende Dokumente und Daten :
- Veranstalter und Veranstaltungszeitpunkt
- Verantwortliche für die Aufstellung der Plakate
- Plakatierungszeitraum
- Anzahl der Plakate und Größe
- Entwurf des Plakats (optional)
Folgende Dateiformate können hochgeladen werden: PDF, PNG, JPG.
Folgende Gebühren werden für diesen Antrag erhoben:
- grundsätzlich ist die Sondernutzungserlaubnis für Plakate gebührenfrei
Weitere Hinweise und Auflagen:
- Die VGem Effeltrich kann nur Sondernutzungserlaubnisse innerörtlich auf den öffentlichen Straßen erteilen. Für den Bereich der Kreis- und Staatsstraßen muss jedoch zusätzlich die Verkehrsbehörde am Landratsamt in Forchheim angesprochen werden
- Die Werbeträger dürfen weder den Straßenverkehr noch die Fußgänger behindern
- Die Werbeträger dürfen nicht reflektieren
- Sichtdreiecke an Kreuzungen und Straßeneinmündungen müssen freigehalten werden
- Es ist nicht gestattet die Buswartehäuschen zu plakatieren
- In Effeltrich darf auf dem Lindenplatz und dem Umkreis der Kirchenburg keine Plakatierung
vorgenommen werden - In Poxdorf darf auf dem Brunnenplatz in der Baiersdorfer Straße keine Plakatierung erfolgen
Hinweise zur Antragstellung mit BayernID
- Daten aus der BayernID werden automatisch in den Antrag übernommen
- Detaillierte Fortschrittsmeldungen in das Postfach der BayernID
- Elektronische Bescheidzustellung in das Postfach der BayernID ist möglich
Hinweise zur Antragstellung ohne Anmeldung
- Daten des Antragstellers müssen manuell eingetragen werden
- Nur generelle Fortschrittsmeldungen an die angegebene E-Mail-Adresse
- Elektronische Bescheidzustellung ist nicht möglich