Sondernutzung von Straßen
Mit diesem Onlineformular kann eine Sondernutzung öffentlicher Straßen beantragen werden.
Die Zuständigkeit für die Genehmigung einer Sondernutzung von Straßen (z.B. im Zusammenhang mit Bauarbeiten oder bei der Nutzung durch Ladengeschäfte oder Gastronomiebetriebe, Durchführunge von Straßenfesten) richtet sich nach der Baulastträgerschaft für die jeweilige Straße.
Für Ortsstraßen ist die Gemeindeverwaltung zuständig, für die Sondernutzung an Bundes-, Landes- und Kreisstraßen das Landratsamt Forchheim.
Für die Antragstellung benötigen Sie folgende Dokumente:
- Bemaßter Lageplan der geplanten Sondernutzung
- Nachweis über gültige RSA-Schulung
- Versicherungsnachweis für Veranstaltungen
Folgende Dateiformate können hochgeladen werden: PDF, PNG, JPG.
Folgende Gebühren werden für diesen Antrag erhoben:
- Die erhobenen Gebühren richten sich nach den kommunalen Satzungen
Weitere Hinweise:
Die VG Effeltrich stellt kein Beschilderungsmaterial für Privatbaustellen zur Verfügung.
Die Beantragung einer Genehmigung von Musikveranstaltungen oder sogenannter Straßenkunst ist mit diesem Formular nicht möglich.
Hinweise zur Antragstellung mit BayernID
- Daten aus der BayernID werden automatisch in den Antrag übernommen
- Detaillierte Fortschrittsmeldungen in das Postfach der BayernID
- Elektronische Bescheidzustellung in das Postfach der BayernID ist möglich