Verkehrsregelnde Maßnahmen bei einer Baustelle

Wenn durch eine Baustelle der Verkehrsfluss beeinträchtigt wird und verkehrsregelnde Maßnahmen nach § 45 Abs. 6 Straßenverkehrsordnung (StVO) erforderlich werden, ist die Anordnung dieser verkehrsregelnden Maßnahmen beim zuständigen Straßenbaulastträger zu beantragen.

Für Ortsstraßen ist die Gemeindeverwaltung zuständig, für die verkehrsrechtliche Anordnungen an Bundes-, Landes- und Kreisstraßen das Landratsamt Forchheim.

Für die Antragstellung benötigen Sie folgende Dokumente:

  • Regel- oder Verkehrszeichenplan
  • Sondernutzungserlaubnis der Straßenbaulast (falls erforderlich)
  • Nachweis über gültige RSA-Schulung

Folgende Dateiformate können hochgeladen werden: PDF, PNG, JPG.

Folgende Gebühren werden für diesen Antrag erhoben:

  •  Die erhobenen Gebühren richten sich nach den kommunalen Satzungen

Weitere Hinweise:

Die VG Effeltrich stellt kein Beschilderungsmaterial für Privatbaustellen zur Verfügung.

Login mit BayernID

Nach Anmeldung mit Ihrem persönlichen digitalen Bürgerkonto – der BayernID – wird der Antrag mit den von Ihnen im Bürgerkonto hinterlegten Daten automatisch befüllt. Nachdem Sie auf „Mit BayernID anmelden“ geklickt haben, können Sie sich auch zunächst registrieren.

Hinweise zur Antragstellung mit BayernID
  • Daten aus der BayernID werden automatisch in den Antrag übernommen
  • Detaillierte Fortschrittsmeldungen in das Postfach der BayernID
  • Elektronische Bescheidzustellung in das Postfach der BayernID ist möglich